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Deutschland bekommt Industriestrompreis
Um die Überbelastung durch die in Deutschland im europäischen Vergleich hohen Stromkosten abzumildern, hat das Bundeswirtschaftsministerium die Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung verabschiedet. Mit dem Dokument wird in Deutschland der Industriestrompreis etabliert. Rechtliche Basis für die Richtlinie ist der CISAF-Rahmen der EU. Erst diese Rahmenrichtlinie ermöglichte die Einführung eines Industriestrompreises in Deutschland, ohne gegen das EU-Beihilferecht zu verstoßen.
Der neue Industriestrompreis gilt von 2026 bis 2028. Erste Anträge können im Jahr 2027 rückwirkend für 2026 gestellt werden. Unternehmen, die im Rahmen der Förderung eine Billigkeitsleistung erhalten, verpflichten sich dazu, einen Beitrag zur Dekarbonisierung in Höhe von mindestens 50 % der Billigkeitsleistung zu leisten. Ein Katalog an Dekarbonisierungsmaßnahmen, die dafür in Frage kommen, soll noch veröffentlicht werden.
Antragsberechtigt für die Fördermaßnahme sind alle Unternehmen, die über Abnahmestellen in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, die sich über ihren WZ-Code (WZ 2008) einer der Branchen aus Anhang I der Leitlinien für staatliche Klima-Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 der EU zuordnen lassen. Bei der Einordnung zählt nicht der WZ-Code des Gesamtunternehmens, sondern der, der Abnahmestelle.
Die Antragstellung für das Programm ist digital über die Förderzentrale Deutschland möglich.