CMP Financial Engineers – Wir führen durch den Dschungel der Fördermittelprogramme

Unsere Services

Förder­schwerpunkte

Fördermittelsteckbrief

Mit der Raumfahrtstrategie Bavaria One soll der Luft- und Raumfahrtstandort Bayern in den kommenden Jahren kontinuierlich ausgebaut werden. Insgesamt werden 700 Mio. EUR in Aussicht gestellt.

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Fördermittelsteckbrief

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" werkstoffbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations­projekte.

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ebm-papst Mulfingen GmbH & Co. KG

„CMP – das Navi für Unternehmen zu öffentlichen Fördermitteln für Forschung und Entwicklung“

Dr. Bruno Lindl
Geschäftsführung Forschung und Entwicklung, ebm-papst Unternehmensgruppe

Know-how aus der Praxis

Mit unseren Schulungen bieten wir unseren Mandanten und weiteren Interessierten die Möglichkeit, von unserem Know How und unseren Erfahrungen zu profitieren. Drei Module stehen zur Wahl:

Modul 1

  • Die Grundzüge der Herkunft der Subventionen kennen
  • Juristische Grundlagen der Subventionen kennen
  • Die vier Säulen öffentlicher Förderung zuordnen können
  • Die Motivation der Fördergeber für Förderungen kennen
  • Unternehmen anhand der KMU-Richtlinie prüfen und einordnen können
  • Die wichtigsten Quellen der Förderung kennen
  • Die de-minimis Regelung beherrschen
  • Die Förderfähigkeit einer Organisation beurteilen können

Modul 2

  • Die Prinzipien regionaler und nationaler Investitionsförderung beherrschen
  • Die wesentlichen Programme für Investitionsförderung kennen
  • Fördergebiete kennen
  • Die Grundvoraussetzungen für Investitionszuschüsse kennen
  • Förderfähige und nicht-förderfähige Kostenarten unterscheiden können

Modul 3

  • Die wesentlichen Quellen für Innovationsforschungsförderung kennen
  • Die wesentlichen Nebenbestimmungen für eine Antragstellung kennen
  • Passende Programme von nicht passenden Programmen unterscheiden
  • Einen Probeantrag aufbauen

Für Inhouse-Schulungen entwickeln wir mit unseren Mandanten Schulungskonzepte, die sich an den jeweiligen Bedürfnissen orientieren.

Ziele und Inhalte sind ein vertieftes Verständnis für die Logik der Geldgeber, Projektträger und Programme. Gleichzeitig erhalten Sie Hinweise zur Antragstellung allgemein sowie der Antragssystematik verschiedener Programme und Ausschreibungen. Praxisbeispiele und Gruppenarbeiten vertiefen das Erlernte.

Gerne stimmen wir mit Ihnen nach Rücksprache individualisierte Schulungen zu einzelnen Programmen oder Schwerpunkten ab.

Case-Studies

Case Study

Ein US-amerikanischer Konzern der Chemiebranche möchte seine deutsche Niederlassung, die Grundstoffe für die Medizinherstellung erzeugt, verkaufen.

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Case Study

Ein Forschungsprojekt zur Entwicklung eines neuen Verfahrens für die verbesserte Qualitäts­sicherung und kürzere Durchlaufzeiten in der Produktion mittels Photonik erhält einen 50 %-Zuschuss für Entwicklungs- und Anlagenkosten.

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Case Study

Ein ausländisches Unternehmen aus der Automobil­zuliefer­industrie mit Sitz in Bayern hat eine neue Generation von Ultraschallsensoren entwickelt. Für die Industrialisierung des entwickelten Sensors sollen neueste Technologien in der Produktion eingesetzt werden.

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Fördermittel­lexikon

Absicherung

Grundsätzlich trägt die Hausbank das Kreditrisiko für öffentliche Darlehen (sog. Primärhaftung). Daher verlangt sie von ihrem Kunden i.d.R. eine bankübliche Absicherung. Reichen diese Sicherheiten nicht aus, bieten die Förderbanken Möglichkeiten der teilweisen Risikoübernahme in Form von Haftungsfreistellungen, Ausfallbürgschaften oder Garantien an.

Allgemeine Gruppenfreistellungs­verordnung

Ziele: Vereinfachung der Beihilfevorschriften und gezieltere Nutzung staatlicher Beihilfen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Automatische Genehmigung von 26 Arten von Beihilfen und dadurch beschleunigte Beihilfenvergabe in den Mitgliedstaaten.

Anlagevermögen

Vermögensgegenstände eines Unternehmens, die langfristig dem Geschäftsbetrieb dienen. Wegen dieser langfristigen Bindung an das Unternehmen sollte Anlagevermögen durch Eigenkapital, eigenkapitalähnliches Kapital oder langfristiges Fremdkapital finanziert werden.

Annuität

Rückzahlungsbetrag, setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Der Betrag bleibt immer gleich hoch, wobei der Anteil der Tilgung wächst und der Anteil der Zinsen entsprechend sinkt.

Anschaffungskosten

Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (Hauptkosten) und betriebsbereit zu machen (Nebenkosten).

Antragsprozess / Vergabeprozess

Der Antrags- und Vergabeprozess verläuft in der Regel mehrstufig. Im Rahmen der Ansprache möglicher Fördergeber werden erste Unterlagen durch CMP erstellt und mit dem Ansprechpartner durchgesprochen. Ziel ist die Aufforderung zur Erstellung des richtlinienkonformen Antrags. Die Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln ist häufig mit einer oder mehreren Gutachterrunden verbunden. Dabei ist es Voraussetzung, die Antragsunterlagen entsprechend der vorgegebenen Richtlinien und Nebenbestimmungen zu erstellen.

Antragsteller

Können ein oder mehrere Unternehmen, natürliche Personen, Angehörige freier Berufe, öffentliche Einrichtungen oder andere Institutionen sein.

Asset deal

Bei einem "asset deal" handelt es sich um eine von zwei Arten des Unternehmenskaufs. Der Kauf des Unternehmens vollzieht sich dabei durch den Erwerb sämtlicher Wirtschaftsgüter (englisch: assets) des Unternehmens. Hierbei werden die Vermögenswerte eines Unternehmens (z. B. Maschinen) einzeln übertragen. Das Gegenstück zum "asset deal" ist der so genannte "share deal"; dies ist ein Kauf von Anteilen.

Auszahlungskurs

Kurs, zu dem ein Kredit ausgezahlt wird. Der Abschlag vom Kreditbetrag wird als Disagio bezeichnet.

Bankübliche Sicherheiten

Bankübliche Sicherheiten sind z. B.

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Bürgschaften, auch von Bürgschaftsbanken und Kreditgarantie-Gemeinschaften
  • Privates Vermögen

Beleihungswert

Wert, bis zu dem die Bank Vermögensgegenstände des Kreditnehmers als verwertbare Sicherheit akzeptiert. Die Beleihungsgrenze wird in Prozent des Beleihungswertes angegeben. In der Bankpraxis sind z. B. für festverzinsliche Wertpapiere zwischen 70 und 90 % und für Grundstücke zwischen 60 und 80 % üblich. Für Forderungen ist eine Beleihungsgrenze schwer bestimmbar. Häufig wird der voraussichtlich erzielbare Liquidationswert (für den schlechtesten Fall des Ausfalls der Forderung) angesetzt.

Betreibergesellschaft

Ein privates Unternehmen, das kommunale Aufgaben erfüllt, z.B. Planung, Bau, Finanzierung und Betrieb einer Kläranlage. Die Betreibergesellschaft und die Kommune schließen einen Vertrag. Die Nutzungsentgelte werden von der Kommune erhoben. Aus diesen Einnahmen zahlt die Kommune das vertraglich vereinbarte Entgelt an die Betreibergesellschaft.

Bilanz

Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Stichtag. Aktiva sind z. B. Anlagevermögen und Umlaufvermögen wie Forderungen und Kassenbestand. Passiva sind z. B. das Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Summe der Aktiva ist gleich der Summe der Passiva.

Bonität

Leistungsfähigkeit eines Schuldners oder Fähigkeit, Zins und Tilgung zu erbringen. Bei der Beurteilung der Bonität spielt sowohl die vorhandene Substanz als auch die erwartete zukünftige Ertragskraft eine Rolle.

Break-Even-Analyse

Auch Gewinnschwellenrechnung genannt. Planungsinstrument zur Ermittlung des Break-Even-Points, d. h. Erreichen der Gewinnschwelle. Ab diesem Zeitpunkt kommt das Unternehmen in die schwarzen Zahlen.

Bürgschaft / Kreditbürgschaft

Eine Erklärung Dritter, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für dessen Verbindlichkeiten einzustehen, z. B. einen Bankkredit zurückzuzahlen. Bürgschaften geben z. B. Bürgschaftsbanken, die es in allen Bundesländern gibt.

Cash-flow

Kennzahl für die Beurteilung der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Berechnung nach der direkten Methode: Cash-flow = einzahlungswirksame Erträge - auszahlungswirksame Aufwendungen Berechnung nach der indirekten Methode: Cash-flow= Jahresüberschuss + / ./. nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge z. B. Abschreibungen, Rückstellungen usw.

De-minimis-Beihilfen

Dieser von der EU-Kommission geprägte Begriff bezeichnet Bagatellbeihilfen. Als solche gelten Beihilfen, bei denen der beizulegende Subventionswert, den dasselbe Unternehmen innerhalb von 3 Kalenderjahren erhält, den absoluten Höchstbetrag (De-minimis-Schwellenwert) von 200.000 EUR (Straßentransportsektor 100.000 EUR) nicht übersteigt. Auf diesen Betrag anzurechnen sind alle im fraglichen Zeitraum gewährten De-minimis-Beihilfen.

Demonstrator, Referenzmuster

Ein vereinfachtes Versuchsmodell eines geplanten Produktes oder Bauteils, welches im Rahmen eines Projektes dessen Machbarkeit demonstriert. Besonders im Hinblick auf Fördermaßnahmen wird dabei ein noch nicht seriennahes Gerät bzw. Funktionsmuster verstanden, das nur zur Versuchsdurchführung und zum Test einzelner Teilfunktionen dient oder ein bestimmtes Konzept illustrieren soll. Ein Referenzmuster dient nur zur Demonstration des projektierten Gerätes bzw. Bauteils. Ein Erprobungsträger grenzt sich noch stark vom projektierten Seriengerät ab. Die Konstruktion, der Aufbau und die Versuchsdurchführung in Verbindung mit Funktionsmustern und Erprobungsträgern werden häufig als Forschungstätigkeit gewertet.

Disagio

Prozentualer Abschlag vom Kreditbetrag bei der Auszahlung

Due Dilligence

Umfassende Analyse eines Unternehmens durch Wirtschaftsprüfer vor Firmenübernahme oder -fusion. Sie soll die zukünftige Entwicklung des Übernahmekandidaten, mögliche Risiken und Chancen aufzeigen und bewerten. Die Due Diligence geht damit weit über eine formale Prüfung z. B. der Jahresabschlüsse hinaus.

Durchleitende Bank

Bank oder Sparkasse, über die ein Darlehen der Förderbank beantragt wird, häufig die Hausbank des Antragstellers. Die Bank zahlt den Kredit an den Kreditnehmer aus und leitet dessen Rückzahlungen an die Förderbank weiter.

Effektivzinssatz

Gesamtpreis eines Kredits: setzt sich zusammen aus Sollzinssatz und Nebenkosten, wird in Prozent bezogen auf ein Jahr (% p. a.) angegeben. Der Effektivzinssatz zeigt dem Verbraucher die tatsächlichen Finanzierungskosten eines Kredits und macht so Angebote von verschiedenen Kreditinstituten vergleichbar.

Eigenkapital

Im Gegensatz zum Fremdkapital bezeichnet man als Eigenkapital jene Mittel, die von den Eigentümern einer Unternehmung zu deren Finanzierung aufgebracht oder als erwirtschafteter Gewinn im Unternehmen belassen wurden.

Eigenmittel

Mittel, die man "aus eigener Tasche" für eine Finanzierung aufbringen kann. Als Eigenmittel zählen:

  • Bargeld und Bankguthaben
  • Realistisch bewertete Eigenleistungen
  • Einlagen in Form betriebsnotwendiger Güter wie Maschinen, Fahrzeuge etc.
  • Darlehen Dritter mit Eigenkapitalcharakter
  • Finanzmittel durch Beleihung von Haus- und Grundbesitz oder Lebensversicherungen

Endfällige Darlehen

Endfällige Darlehen werden am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Es sind während der Darlehenslaufzeit also nur die Zinsen und keine Tilgungsraten zu zahlen.

ERP-Mittel

Mittel aus dem "European Recovery Program" (ERP), die 1948 als "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden. Daraus entstand später das ERP-Sondervermögen des Bundes. Die KfW refinanziert verschiedene Programme aus dem ERP-Sondervermögen, diese tragen die Bezeichnung ERP-Programme.

Finanzierungen

Finanzierungen bestehen aus unserer Sicht nicht nur aus Eigen- und Fremdmittel. Gerade die Vielzahl der öffentlichen Fördermittel stellen eine höchst interessante Komponente in der Projektfinanzierung dar und sollten auf jeden Fall geprüft werden.

Finanzierungs­konzeption, Finanzierungsmix

Die Finanzierung von Vorhaben bedarf immer einer Abwägung geeigneter Finanzierungsinstrumente. Es gilt dabei, für das Vorhaben die beste Kombination von Eigen- und Fremdmitteln zu definieren. Die Möglichkeiten der Kombination verschiedener öffentlicher Fördermittel kann dabei zusätzliche Chancen eröffnen.

Forschung- und Entwicklung

Forschung und Entwicklung, kurz F+E, FuE, F&E oder FE, beinhaltet im Rahmen der Fördermöglichkeiten im Wesentlichen die Grundlagenforschung, die neue Innovationen in unterschiedlichsten Bereichen der gewerblichen Wirtschaft, der Hochschulbereiche oder anderen Instituten hervorbringt.

Fremdkapital

Fremdkapital dient auch zur Ergänzung von Projektfinanzierungen. Neben den klassischen Bankdarlehen gibt es auch Darlehen der Förderbanken, die in der Regel zinsverbilligt sind und eine interessante Finanzierungsoption darstellen.

Förderansätze

Die Förderansätze unterscheiden sich je nach Art der Förderung bzw. der jeweiligen Definition der Förderprogramme auf EU, Bund oder Länderebene.

Förderarten

Im Wesentlichen basieren die Förderarten auf 5 Säulen der öffentlichen Fördermittel: öffentliche Zuschüsse, Forschungszulage, Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften. Welche Art der Förderung für Ihr Unternehmen richtig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Forschungszulage

Die Forschungszulagen ist eine steuerliche Forschungsförderung. Sie ist die einzige Förderung in Deutschland, die rückwirkend, nach Beginn eines Forschungsvorhabens, beantragt werden kann. Damit lassen sich sowohl interne Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten als auch Auftragsforschungen abrechnen. Angerechnet wird die Forschungszulage direkt auf die Steuerlast.

Förderfähige Kosten

Förderfähige Kosten sind Kosten eines Vorhabens bzw. einer Maßnahme, für die im Rahmen eines Förderprogramms Beihilfen gewährt werden können. Art und Höhe der förderfähigen Kosten variieren je nach Art des jeweiligen Förderprogramms.

Fördergeber, Förderstelle

Die Vergabe und Abwicklung öffentlicher Förderungen erfolgt über die Fördergeber. Dies können öffentliche Einrichtungen, Ministerien des Bundes bzw. der Länder, Projektträger oder andere Fördereinrichtungen sein.

Fördermittel

Fördermittel sind wirtschaftspolitische Maßnahmen zur direkten Beeinflussung des Marktes mit finanziellen Mitteln zum Erreichen bestimmter Ziele.

Fördermittelarten

Öffentliche Finanzierungshilfen werden in Form von 5 Fördermittelarten gewährt:

• Zuschüsse
• Forschungszulage
• Darlehen
• Beteriligungen
• Bürgschaften

Welche Art der Förderung für Ihr Unternehmen richtig ist, hängt von vielen Faktoren ab. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch.

Fördermittel­einschätzung

Wir beraten mit unserem Team aus Betriebswirten, Rechtsanwälten und Ingenieuren Unternehmen aus dem In- und Ausland, die im europäischen Raum investieren möchten und verfügen über eine mehr als 20jährige Erfahrung in der Fördermittel- und Finanzierungssparte. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat bei der Einschätzung einer eventuellen Förderfähigkeit zur Seite. Kontaktieren Sie uns!

Förderprogramm

Förderprogramme definieren die Voraussetzungen, unter welchen die mittelgebenden Institutionen Vorhaben oder Innovationen fördern. Diese können in unterschiedlichsten Bereichen definiert sein. Bereiche der neuen Technologien, Lebenswissenschaften, Mobilität und Lebenswelt, Nachhaltigkeit sind nur einige Beispiele hierfür.

Förderquote

Der Anteil der förderfähigen Investitionskosten hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab und ist in den Bedingungen der einzelnen Programme genau definiert.

Garantie

Durch eine Garantie verspricht jemand einem anderen, für das Eintreten oder Nichteintreten eines Erfolges einzustehen, insbesondere die Gefahr, die dem anderen aus irgendeiner Unternehmung erwächst, also einen noch nicht entstandenen Schaden, zu übernehmen. Durch Förderbankrückgarantien werden vorrangig Garantien abgesichert, die die Hausbank im Zusammenhang mit Auslandsgeschäften stellt.

Gewerbliche Investition

Kapitalaufwand für meist langlebige Wirtschaftsgüter z. B.

  • Kauf von Geschäftsanteilen
  • Erwerb von Grundstücken
  • Baukosten am Firmengebäude

Erwerb von Maschinen, Fahrzeugen, Büroeinrichtung etc.

Haftung des Kreditnehmers

Einstehen für die Kreditschuld mit dem Vermögen. Für Kredite der Förderbanken haftet der Kreditnehmer gegenüber seiner Hausbank, diese haftet gegenüber der Förderbank. Gibt es mehrere Anteilseigener an einem Unternehmen, kann die Bank eine quotale Haftung verlangen; die Quote wird durch den prozentualen Anteil am Unternehmen bestimmt. Die gesamtschuldnerische Haftung dagegen bedeutet, dass alle Beteiligten für die Gesamtschuld haften.

Haftungsfreistellung

Befreiung von der Haftung, Verzicht auf Sicherheiten. In der Regel haftet die Hausbank zu 100 % gegenüber der Förderbank für die Rückzahlung eines Kredits der Förderbank. In einigen Kreditprogrammen kann die Förderbank einen Teil des Hausbankrisikos übernehmen, d. h. sie befreit die Hausbank von einem Teil der Haftung. Je nach Programm sind das 40 %, 50 % oder 80 %. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers tragen Förderbank und Hausbank den Verlust im vereinbarten Verhältnis. Die Haftungsfreistellung fördert die Bereitschaft der Bank für eine Kreditvergabe. Der Kreditnehmer besichert den Kredit genauso wie bei voller Haftung der Hausbank und zahlt einen Zinszuschlag für die Risikoübernahme durch die Förderbank.

Haftungsfreistellung „HaftungPlus“

Durch Haftungsfreistellungen nehmen die Förderbanken der Hausbank einen Teil der Primärhaftung ab. Dies bedeutet, dass die Förderbanken in Höhe des Haftungsfreistellungssatzes anteilig an Verlusten der Hausbank aus dem Darlehen partizipieren, wenn der Kreditnehmer das Darlehen nicht vollständig zu tilgen vermag. Für die Hausbank reduziert sich also das Kreditrisiko mit der Folge, dass Förderdarlehen auch an Kreditnehmer mit nicht ausreichenden Absicherungsmöglichkeiten vergeben werden können und sich damit die Finanzierungsspielräume dieser Kreditnehmer erweitern. Für den haftungsfreigestellten Darlehensteil muss die Hausbank außerdem kein Eigenkapital vorhalten, was zu einer weiteren Kostenreduktion beiträgt.

Idee

Mit der Idee einer Weiter- bzw. Neuentwicklung beginnt im Idealfall der Prozess des internen Innovationsmanagements. Neben der technischen Machbarkeit und Konzeption spielt auch die Finanzierung von Vorhaben eine entscheidende Rolle. Öffentliche Fördermittel sind eine interessante Möglichkeit der Co-Finanzierung und sollten immer abgeprüft werden.

Immaterielle Investitionen

Aufwendungen für nicht materielle Vermögensgegenstände wie z. B. Patente, Lizenzen, Software, Know-how, Firmenwert, Mandantenstamm, Vorlauf-/Anlaufkosten. Die Aufwendungen müssen in der Bilanz aktiviert werden.

Innovation

Wörtlich heißt Innovation Neuerung, respektive Erneuerung. Wirtschaftswissenschaftlich bedeutet Innovation die Durchsetzung einer technischen oder organisatorischen Neuerung, nicht allein aufgrund ihrer Erfindung. Für Unternehmen sind Innovationen überlebensnotwendig und kein Selbstzweck. Sie ermöglichen Unternehmen, sich durch zukunftsweisende und zugkräftige Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Innovationsförderung

Die Förderinstrumente für Forschung und Innovation des Bundes, der Länder und sonstiger Einrichtungen unterstützen Ihr Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf dem Weg zu Spitzenplätzen im weltweiten Innovationswettbewerb.

Investition

Investition (englisch: „Investment“) ist die Verwendung finanzieller Mittel, um damit Gewinn für das Unternehmen zu erzielen. Investitionen sind Teil des Geschäftsprozesses und können unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich gefördert werden.

Investitionsförderung

Es ist erklärtes Ziel der Regierung, gewerbliche Investitionen staatlich zu fördern. Investitionsförderung wird in der Regel als eine spezifische Förderung betrieben.

• Sektoral – in bestimmten Wirtschaftszweigen
• Regional – in bestimmten Regionen
• Unternehmensspezifisch – für bestimmte Unternehmensgruppen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen
• Thematisch – für bestimmte Investitionstatbestände werden Begünstigungen gewährt.

Kapitalbeteiligungs­gesellschaft

Unternehmen, deren Geschäftszweck darin besteht, sich gegen eine Vergütung befristet an anderen Unternehmen zu beteiligen.

KMU-Defintion

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition der Europäischen Union
Kleinstunternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 10 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 250 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.

Kontokorrentkredit

Auch Dispositionskredit oder Überziehungskredit. Höchstgrenze für die Inanspruchnahme einer Kreditlinie. Zinsen müssen nur für den tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag gezahlt werden. Ein Kontokorrentkredit gleicht saisonale Schwankungen der liquiden Mittel aus oder wird für kurzfristige Anschaffungen verwendet.

Liquidität

Schuldrechtlich: Fähigkeit, alle Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig erfüllen zu können. Bilanziell: Bestand an liquiden Mitteln, der in der Bilanz ausgewiesen wird.

Management buy-out (MBO)

Kauf des Unternehmens durch die bisherigen Manager des Unternehmens oder durch die gesamte bzw. Teile der Belegschaft (Belegschafts-buy-out). Kaufen sich Manager fremder Unternehmen in das Unternehmen ein, spricht man von Management buy-in.

Mezzanine Kaptial

Mischform aus Eigen- und Fremdkapital, das je nach Ausgestaltung stärker eigen- bzw. fremdkapitalähnliche Züge aufweisen kann; die Finanzierung mit solchen Instrumenten wird als Mezzanine-Finanzierung bezeichnet.

Nachfinanzierung

Finanzierung bereits begonnener Investitionen. Eine Nachfinanzierung mit einem Kredit der Förderbanken ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. Nachrangdarlehen werden nicht dinglich (werthaltig) besichert. Die persönliche Haftung des Darlehensnehmers bleibt davon jedoch unberührt. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.

Notifizierungspflicht

Grundsätzlich muss jede Beihilfe (Förderung) bei der Europäischen Union (EU) notifiziert (d. h. angemeldet) und von ihr genehmigt werden. Dies gilt sowohl für Einzelmaßnahmen als auch für Förderprogramme. Ausgenommen von der Notifizierungspflicht sind sogenannte "De-minimis-Beihilfe". Wenn eine Beihilfe nicht im Rahmen eines von der EU genehmigten Förderprogramms oder als "De-minimis-Beihilfe" vergeben wird, muss die Beihilfe bei der EU einzelnotifiziert werden, d. h. die EU-Kommission prüft im Einzelfall die Vereinbarkeit der Beihilfe mit dem gemeinsamen Markt.

Öffentliche Finanzierungshilfen

Die Förderbanken stellen Finanzierungshilfen in Form von zinsgünstigen Darlehen, Risikoentlastungen und Zuschüssen zur Verfügung. Vorteile öffentlicher Finanzierungshilfen liegen in niedrigen Zinssätzen, langen Laufzeiten (zu einem festen Zinssatz), tilgungsfreien Jahren und dem Recht zu Sondertilgungen.

Projekt

Unter einem Projekt verstehen wir entweder eine Investition (im Wesentlichen Kauf, Erwerb bzw. Herstellung aktivierungsfähiger Sachanlagen) oder ein Innovations-/ FuE-Vorhaben zur Entwicklung/ Weiterentwicklung eines bestehenden Produktes und/ oder eines bestehenden Verfahrens/ Prozesses.

Projektskizze, Vorhabensbeschreibung

Die Projektskizze gibt einen konkreten Überblick über Ihr geplantes Vorhaben und lässt eine Entscheidung der Fördereinrichtung zu, ob ein Vorhaben für die Bewilligung von Fördermitteln geeignet ist. Wird Ihr Vorhaben als förderwürdig eingestuft, wird die erste Projektskizze detailliert und zur Vorhabensbeschreibung ausgeweitet.

Projektträger

Projektträger sind Institutionen, die hauptsächlich im Auftrag von Ministerien die Abwicklung und Betreuung von Antrags- und Vergabeprozesse übernehmen und steuern. Sie haben im Wesentlichen die Aufgabe, die Ministerien zu entlasten und den Vergabeprozess bis zur Entscheidung durch das Ministerium vorzubereiten.

Public Private Partnership (PPP)

Langfristig vertraglich geregelte Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft, bei der die erforderlichen Ressourcen (Betriebsmittel, Know-how, Kapital, Personal etc.) von den Partnern zum gegenseitigen Nutzen in einen gemeinsamen Organisationszusammenhang eingebracht und Projektrisiken verteilt werden.

Rating

Bewertungssystem für die Qualität von Wertpapieren und Investmentfonds oder für die Bonität von Kreditnehmern. International anerkannte Rating-Agenturen sind z. B. Moody's, Standard & Poor's, IBCA. Durch den neuen Baseler Akkord (Basel II) müssen auch mittelständische Unternehmen ein Rating durchlaufen.

Regionalförderung

Ausweisung bestimmter Regionen eines Landes nach einheitlichen Kriterien der EU. Die Landkreise werden in C-, D- oder Nicht-Fördergebiete eingeteilt.

 

Return on Investment (ROI)

Eine der am häufigsten verwendeten Kennzahlen. Der ROI bezeichnet das Verhältnis von Gewinn und Investition und dient so als Maßstab für die Rentabilität von Investitionen.

Sale-Lease-Back

Sale-Lease-Back ist eine Sonderform des Leasings, bei der ein Unternehmen eine Immobilie an eine Leasing-Gesellschaft verkauft und sie zur weiteren Nutzung gleichzeitig wieder zurück least. Durch den Kaufpreis kann das Unternehmen Kapital freisetzen und erhöht kurzfristig seine Liquidität, kann das Objekt aber weiterhin nutzen. Nachteilig können sich die laufenden Zahlungen der Leasingraten in der Folge auswirken. Zudem ist das Unternehmen nicht mehr Eigentümer und nimmt damit an zukünftigen Wertsteigerungen nicht teil.

SCHUFA

Steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung", gegründet 1927. Hier fließen Informationen über angefragte und in Anspruch genommene Kredite sowie das Zahlungsverhalten von Privatpersonen zusammen. Die "SCHUFA-Auskunft" dient dem Nachweis der Kreditwürdigkeit von Privatpersonen gegenüber Banken, Lieferanten (z. B. Versandhäusern) oder Dienstleistern (z. B. Mobilfunkanbietern).

Seed-Phase

Phase vor der formellen Firmengründung (Vorgründungsphase).

Sicherheiten (bankübliche)

Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind z. B. Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Forderungen, Bürgschaften z. B. von Bürgschaftsbanken, Kreditgarantie-Gemeinschaften, Privatpersonen, Privates Vermögen.

Solarthermie

Nutzt die Wärmeenergie der Sonne. Sie wird üblicherweise genutzt, um in Sonnenkollektoren Wasser für Heizung und Verbrauch zu erwärmen - im Gegensatz zur Photovoltaik, bei der aus der Lichtenergie der Sonne Strom erzeugt wird.

Sondertilgung

Vorzeitige Rückzahlung von Krediten während der Zinsbindungsfrist. Kredite der Förderbank, die zu 96 % ausgezahlt wurden (siehe Disagio), können ganz oder teilweise vorzeitig getilgt werden, ohne dass hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Kredite, die zu 100 % ausgezahlt wurden, können in der Regel nur gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorfristig getilgt werden.

Spinn-off

Wirtschaftliche und rechtliche Verselbstständigung einer Betriebsfunktion z. B. der Forschungs- und Entwicklungsabteilung eines Unternehmens. Die Auslagerung kann mit Hilfe der Muttergesellschaft, als Management buy-out oder durch den Einstieg einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft erfolgen.

Standort

Art und Höhe einer möglichen Förderung ist standortabhängig. Die EU, der Bund als auch die Länder definieren Regionen, die als Fördergebiete anerkannt werden.

Subventionswert

Vorteil, den ein Unternehmen aus einer Beihilfe (Förderung) zieht. Bei Zuschüssen stellt die Höhe des Zuschusses den Beihilfewert dar. Bei zinsverbilligten Darlehen wird der Beihilfewert als Zinsvorteil festgelegt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Normalzinssatz (sog. Referenzzinssatz) finanzmathematisch errechnet. Der Referenzzinssatz wird durch die EU-Kommission nach einem speziellen Verfahren ermittelt.

Tilgung

Rückzahlung eines Darlehens. Die Tilgung von Förderbank-Darlehen erfolgt entweder in gleich hohen Halbjahresraten, in einer Summe am Ende der Laufzeit (endfälliges Darlehen) oder annuitätisch. Beispiel für die Tilgung in gleich hohen Halbjahresraten: Für ein Darlehen wird eine Laufzeit von 10 Jahren mit 2 tilgungsfreien Anlaufjahren vereinbart. Das Darlehen wird 8 Jahre lang in 16 halbjährlichen Raten getilgt. Da Zinsen nur für den jeweils offenstehenden Restbetrag des Darlehens anfallen, verringert sich die Zinsbelastung ab dem 3. Jahr.

Tilgungsfreie Anlaufjahre

Zeit, in der ein Darlehen zwar verzinst, aber noch nicht getilgt wird. Das schont die Liquidität des Kreditnehmers in der Anlaufphase der Investition.

Tilgungszuschuss

Ein Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und Erreichen des Förderziels (z. B. energetische Sanierung eines Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus) gewährt. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses reduziert die vom Kreditnehmer zurück zu zahlende Darlehenssumme. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses erfolgt nicht.

Tätige Beteiligung

Eine tätige Beteiligung bezeichnet ein finanzielles und aktives unternehmerisches Engagement an einem fremden Unternehmen. Sie beinhaltet somit eine Beteiligung am Gesellschaftskapital bzw. an den Stimmrechten (mit i.d.R. mindestens 15 % als Voraussetzung für zinsverbilligte Kredite) und die Geschäftsführungsbefugnis.

Überschuldung

Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn das Vermögen nicht mehr die Schulden deckt. In diesem Fall ist die Geschäftsführung verpflichtet, ein Insolvenzverfahren zu beantragen. Auch Gläubiger können einen Antrag auf Eröffnung dieses Verfahrens stellen.

Umschuldung

Ablösung bestehender Bankkredite durch andere Bankkredite. Mit Krediten der Förderbank darf nicht umgeschuldet werden.

Unternehmen in Schwierigkeiten

Insbesondere bei Bürgschaften und Haftungsfreistellungen für bestehende Unternehmen ist für eine Förderentscheidung von Bedeutung, ob es sich um ein gesundes Unternehmen oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach Definition der Europäischen Union handelt. Ein Unternehmen ist nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 244 vom 01.10.2004, Seite 2 ff.) als in Schwierigkeiten befindlich anzusehen, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift.

Venture Capital

Finanzierung junger, wachstumsstarker Unternehmen überwiegend aus Technologiebranchen durch Investoren. Die Bereitstellung wird – im Gegensatz zur Kreditvergabe – nicht vom Vorhandensein beleihungsfähiger Vermögenswerte des Unternehmens oder des Inhabers abhängig gemacht, sondern allein von den geschätzten Ertragschancen des zu finanzierenden Unternehmens.

Verbundene Unternehmen

Alle Unternehmen, an denen ein Unternehmen mit mehr als 50 % beteiligt ist. Wenn ein Unternehmen umgekehrt zu mehr als 50 % an einem anderen Unternehmen beteiligt ist, gilt es ebenfalls als verbunden. Bei Einzelunternehmen gilt: Alle Firmen des Inhabers sind verbundene Unternehmen. Als Gruppenumsatz wird der konsolidierte Umsatz aller verbundenen Unternehmen bezeichnet. Die Innenumsätze beteiligter Unternehmen zählen nicht mit. Der Umsatz von Kapitalbeteiligungsgesellschaften wird nicht einbezogen, weil die Beteiligung befristet ist.

Verwendungs- und Mittelnachweis

Die Erfüllung bzw. der Erfolg eines geförderten Projektes wird mittels Erfolgskontrolle von der Bewilligungsstelle überprüft. Hierzu reicht der Zuwendungsempfänger während der Projektlaufzeit und zum Abschluss des Vorhabens entsprechende Nachweise beim Zuwendungsgeber bzw. dem beauftragten Projektträger ein. Der Verwendungsnachweis besteht in der Regel aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Vorfälligkeits­entschädigung

Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits während der Zinsbindungsfrist, wenn der Kredit ohne Disagio ausgezahlt wurde. Sie gleicht die Wiederanlageverluste des Kreditinstitutes aus.

Vorhabensbeginn

Als Beginn eines Vorhabens wird generell der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages gewertet. Planungen (z. B. Bauplanung, Machbarkeitsstudien, Vorversuche), Grunderwerb, Patentanmeldung, Inanspruchnahme von Beratungen oder das Einholen von Genehmigungen gelten in der Regel nicht als Vorhabensbeginn. Bei Bauvorhaben gilt die erste Handwerkerleistung vor Ort bzw. der "erste Spatenstich" oder die erste Abschlagszahlung als Beginn des Vorhabens. Bei Ersterwerb oder Erwerb von einem Bauträger gilt die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages als Vorhabensbeginn, bei Erwerb in einer Zwangsversteigerung das Zuschlagsdatum.

Vorlaufkosten/­Anlaufkosten

Dies sind z. B. Kosten für die Einführung neuer Produkte, Erstellung von Marktanalysen, Anknüpfung von Geschäftskontakten, Vorfinanzierung von Aufträgen, Eröffnungswerbung, Schulung von Mitarbeitern, vorübergehende Management-Unterstützung.

Zinsbindungsfrist

Zeit, in der sich der Zinssatz nicht verändert. Für Kredite, die nach Ablauf der Zinsbindungsfrist noch eine Restlaufzeit haben, wird ein neuer Festzinssatz vereinbart, der sich am dann aktuellen Kapitalmarktniveau orientiert. Für ERP-Kredite gilt der dann aktuelle ERP-Zinssatz für Neuzusagen.

Zinsverbilligtes Darlehen

Ein zinsverbilligtes Darlehen zeichnet sich dadurch aus, dass die Zinssätze im Vergleich zu dem von der EU festgelegten Referenzzins günstiger ausfallen.

Zusageprovision

Provision für bereit gestellte, aber noch nicht abgerufene Kreditbeträge.

Zuschuss

Kapitalzuwendung, die nicht zurückgezahlt werden muss, wenn sie ordnungsgemäß verwendet wurde.

Zuwendung, Zuwendungsbescheid

Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen des Staates, die dieser freiwillig, also ohne einen bestehenden Rechtsanspruch, zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vergibt. Mit diesen staatlichen Geldleistungen soll die Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. Ziele sichergestellt werden, an denen der Staat bzw. das Land ein besonderes Interesse definiert. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides oder eines Zuwendungsvertrages.