
Fördermittelsteckbriefe
Investitionen in der Holzwirtschaft
Unterstützt werden Investitionen in materielle und immaterielle, aktivierte Wirtschaftsgüter mit folgenden Schwerpunkten:
- Errichtung einer Betriebsstätte
- Erweiterung von Kapazitäten
- Diversifizierung der Produktion und/oder
- grundlegender Änderungen im Produktionsprozess
- Maßnahmen zur Digitalisierung und Steigerung der Ressourcen- und Prozesseffizienz wie Robotik und Automatisierung

Vorhaben müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erhalten:
- Werterhaltende bzw. wertsteigernde Verwertung unplanmäßig anfallender Kalamitätshölzer
- Steigerung der Laubholzverwendung
- Stärkung des Holzbaus
Die Förderquoten betragen bis zu 20 % der förderfähigen Kosten, jedoch maximal 1,0 Mio. EUR.
Anträge müssen rechtsverbindlich bis zum 30.04.2021 eingereicht sein.