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Fördermittel­steckbriefe

Hybride Materialien - Neue Möglichkeiten, Neue Marktpotenziale (HyMat)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert auf Grundlage des Rahmenprogramms "Vom Material zur Innovation" werkstoffbasierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte.

Gegenstand der Förderung

Im Mittelpunkt dieses Aufrufs stehen Hybridmaterialien, die im Vorfeld einer möglichen breiten industriellen Anwendung stehen. Ziel ist es den technologischen Reifegrad der Werkstoffe zu steigern und damit die Chancen für eine Marktfähigkeit zu erhöhen sowie gleichzeitig den zukünftigen Veränderungen nachhaltig zu begegnen. Die Vorhaben sollen Innovationsprozesse anstoßen und eine Laufzeit von in der Regel 2,5 Jahren nicht überschreiten.

Schwerpunkte

In Hybridwerkstoffen werden Materialien unterschiedlicher Werkstoffklassen zu einem neuen Werkstoffsystem so kombiniert, dass sich die Vorteile aller Komponenten ergänzen und/oder neue Eigenschaften möglich werden.

In HyMat werden ausschließlich Hybridmaterialien betrachtet, die bereits einen gewissen technologischen Reifegrad (Technology Readiness Level, TRL1) erreicht haben und deren breites Anwendungspotenzial bereits nachgewiesen ist. Ausgangspunkt zu Projektstart ist der Status quo der bisher erreichten Entwicklungsstufe einer werkstoffbasierten Technologie, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung (TRL 4-7). Der TRL der Hybridmaterialien kann dabei von Material zu Material variieren.

Darüber hinaus muss die mit dem Projekt zu erreichende Entwicklungsstufe zuvor klar definiert werden und mit einer Steigerung des technologischen Reifegrads einhergehen, also beispielsweise in einer Demonstrations- oder Pilotanwendung münden.

Dabei sollen insbesondere Defizite adressiert werden, die eine breite Marktfähigkeit bislang verhindert haben. Ziel ist die Verbesserung/Weiterentwicklung/Erprobung von Hybridmaterialien nicht die Neu-Entwicklung.

Konkrete Materialien und zu adressierende Defizite werden bekannt gegeben.

Verfahren

2 –stufiges Verfahren:

  • Stufe 1: Projektantrag in elektronischer Form. Zusätzlich muss eine begutachtungsfähige Projektskizze in schriftlicher Form eingereicht werden (max. 20 Seiten DIN A4)
  • Stufe 2: Ausarbeitung eines förmlichen Antrags

Antragsberechtigt

Antragsberechtigt Verbünde von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und/oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Es sollen mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, davon mindestens ein KMU, am Projekt beteiligt sein.

Förderquoten

Die Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen etc. sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Termine/Fristen

Aufrufe zur Einreichung von Projektskizzen erfolgen noch im Bundesanzeiger.