Zuwendung, Zuwendungsbescheid

Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen des Staates, die dieser freiwillig, also ohne einen bestehenden Rechtsanspruch, zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben vergibt. Mit diesen staatlichen Geldleistungen soll die Erfüllung bestimmter Zwecke bzw. Ziele sichergestellt werden, an denen der Staat bzw. das Land ein besonderes Interesse definiert. Die Bewilligung erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides oder eines Zuwendungsvertrages.

Zuletzt aktualisiert am 2018-09-10 von CC Daniel Reißner.

Zurück