Verwendungs- und Mittelnachweis

Die Erfüllung bzw. der Erfolg eines geförderten Projektes wird mittels Erfolgskontrolle von der Bewilligungsstelle überprüft. Hierzu reicht der Zuwendungsempfänger während der Projektlaufzeit und zum Abschluss des Vorhabens entsprechende Nachweise beim Zuwendungsgeber bzw. dem beauftragten Projektträger ein. Der Verwendungsnachweis besteht in der Regel aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis.

Zuletzt aktualisiert am 2018-09-10 von CC Daniel Reißner.

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