Tilgungszuschuss

Ein Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens und Erreichen des Förderziels (z. B. energetische Sanierung eines Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus) gewährt. Die Gutschrift des Tilgungszuschusses reduziert die vom Kreditnehmer zurück zu zahlende Darlehenssumme. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses erfolgt nicht.

Zuletzt aktualisiert am 2018-09-10 von CC Daniel Reißner.

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