Tätige Beteiligung

Eine tätige Beteiligung bezeichnet ein finanzielles und aktives unternehmerisches Engagement an einem fremden Unternehmen. Sie beinhaltet somit eine Beteiligung am Gesellschaftskapital bzw. an den Stimmrechten (mit i.d.R. mindestens 15 % als Voraussetzung für zinsverbilligte Kredite) und die Geschäftsführungsbefugnis.

Zuletzt aktualisiert am 2018-09-10 von CC Daniel Reißner.

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