Haftungsfreistellung

Befreiung von der Haftung, Verzicht auf Sicherheiten. In der Regel haftet die Hausbank zu 100 % gegenüber der Förderbank für die Rückzahlung eines Kredits der Förderbank. In einigen Kreditprogrammen kann die Förderbank einen Teil des Hausbankrisikos übernehmen, d. h. sie befreit die Hausbank von einem Teil der Haftung. Je nach Programm sind das 40 %, 50 % oder 80 %. Im Fall der Insolvenz des Kreditnehmers tragen Förderbank und Hausbank den Verlust im vereinbarten Verhältnis. Die Haftungsfreistellung fördert die Bereitschaft der Bank für eine Kreditvergabe. Der Kreditnehmer besichert den Kredit genauso wie bei voller Haftung der Hausbank und zahlt einen Zinszuschlag für die Risikoübernahme durch die Förderbank.

Zuletzt aktualisiert am 2019-01-31 von CC Daniel Reißner.

Zurück