Forschungszulage

Die Forschungszulagen ist eine steuerliche Forschungsförderung. Sie ist die einzige Förderung in Deutschland, die rückwirkend, nach Beginn eines Forschungsvorhabens, beantragt werden kann. Damit lassen sich sowohl interne Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten als auch Auftragsforschungen abrechnen. Angerechnet wird die Forschungszulage direkt auf die Steuerlast.

Zuletzt aktualisiert am 2023-07-27 von CC Daniel Reißner.

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