Beleihungswert

Wert, bis zu dem die Bank Vermögensgegenstände des Kreditnehmers als verwertbare Sicherheit akzeptiert. Die Beleihungsgrenze wird in Prozent des Beleihungswertes angegeben. In der Bankpraxis sind z. B. für festverzinsliche Wertpapiere zwischen 70 und 90 % und für Grundstücke zwischen 60 und 80 % üblich. Für Forderungen ist eine Beleihungsgrenze schwer bestimmbar. Häufig wird der voraussichtlich erzielbare Liquidationswert (für den schlechtesten Fall des Ausfalls der Forderung) angesetzt.

Zuletzt aktualisiert am 2018-09-10 von CC Daniel Reißner.

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