Absicherung

Grundsätzlich trägt die Hausbank das Kreditrisiko für öffentliche Darlehen (sog. Primärhaftung). Daher verlangt sie von ihrem Kunden i.d.R. eine bankübliche Absicherung. Reichen diese Sicherheiten nicht aus, bieten die Förderbanken Möglichkeiten der teilweisen Risikoübernahme in Form von Haftungsfreistellungen, Ausfallbürgschaften oder Garantien an.

Zuletzt aktualisiert am 2018-08-08 von CC Administrator.

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