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ZIM: Das zentrale Innovationsprogramm für den Mittelstand
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gezielt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von KMU. Das Programm ist themenoffen und kann für Einzel- oder Kooperationsprojekte beantragt werden. Eine kürzliche Veröffentlichung des BMWK macht das ZIM nun noch attraktiver. Denn, ab dem 11. September 2023 ist es möglich innerhalb von 12 Monaten zwei ZIM-Anträge genehmigt zu bekommen. Zuvor hatte eine Regelung vom 03. August 2022 festgelegt, dass Antragsteller erst 24 Monate nach einem bewilligten Antrag eine weitere Bewilligung bekommen können. Diese Neuerung nehmen wir zum Anlass, Ihnen das ZIM vorzustellen.
Fördersätze für Einzelprojekte
ZIM ist ganz klar auf KMU ausgerichtet. Allerdings lässt das Programm die Ausnahme zu, dass auch einige Unternehmen, die nicht der KMU-Definition entsprechen, förderfähig sind. Eigentlich endet die KMU-Definition bei einer Mitarbeiterzahl von 249. Im ZIM wird sie jedoch für Betriebe bis 499 Mitarbeiter fortgeführt. Allerdings ist für diese „weiteren Mittelständischen Unternehmen“ ein reduzierter Fördersatz festgesetzt. Die ZIM-Fördersätze für Einzelprojekte berechnen sich folgendermaßen:
- Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (45 %)
- Kleine junge Unternehmen (45 %)
- Kleine Unternehmen (40 %)
- Mittlere Unternehmen (35 %)
- Weitere mittlere Unternehmen (bis 500 Beschäftigte) (25 %)
Die Definition von Strukturschwachen Regionen richtet sich nach dem GRW-Koordinierungsrahmen. Dabei macht ZIM jedoch keinen Unterschied zwischen C- und D-Fördergebieten. Beide zählen zu den strukturschwachen Regionen. Um als junges Unternehmen zu zählen, darf die Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben für ein Einzelprojekt belaufen sich auf maximal 550.000 EUR.
Fördersätze für Kooperationsprojekte
Bei Kooperationsprojekten sind die Grenzwerte etwas anders gesetzt. Kooperiert ein Unternehmen mit einem KMU ist es sogar Antragsberechtigt, wenn es bis zu 999 Mitarbeiter zählt. Außerdem steigen die zuwendungsfähigen Ausgaben auf 2.300.000 EUR. Allerdings gilt es in Kooperationsprojekten auch eine gerechte Verteilung der Ausgaben sicherzustellen. Auf ein Unternehmen dürfen nicht mehr als 70 % der im Projekt anfallenden Personenmonate entfallen. Bei Partnerschaften aus mehr als zwei Unternehmen darf auf ein Unternehmen nicht mehr als die Hälfte der Personenmonate entfallen. Die maximalen Fördersätze liegen bei Kooperationsprojekten über denen für Einzelprojekte.
- Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (55 %)
- Kleine junge Unternehmen (50 %)
- Kleine Unternehmen (45 %)
- Mittlere Unternehmen (40 %)
- Weitere mittlere Unternehmen (bis 500 Beschäftigte) (30 %)
- Weitere mittlere Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte) (30 %)
Einzelprojekte müssen in Deutschland stattfinden, bei Kooperationsprojekten gibt es neben nationalen Kooperationen jedoch die Möglichkeit, mit ausländischen Partnerunternehmen zu zusammenzuarbeiten. Für diese Art von Projekt erhöhen sich die höchstmöglichen Fördersätze im Vergleich zu normalen Kooperationsprojekten:
- Kleine Unternehmen in strukturschwachen Regionen (60 %)
- Kleine junge Unternehmen (60 %)
- Kleine Unternehmen (55 %)
- Mittlere Unternehmen (50 %)
- Weitere mittlere Unternehmen (bis 500 Beschäftigte) (40 %)
- Weitere mittlere Unternehmen (bis 1.000 Beschäftigte) (40 %)
Förderfähige Kosten
Zu den förderfähigen Kosten in ZIM-Projekten zählen die Personalkosten. Bis zu 120.000 EUR sind pro Person jährlich zuwendungsfähig. Pro Jahr dürfen jedoch die Personenmonate für einen Mitarbeiter, welche für das Projekt angerechnet werden sollen 10 Monate nicht übersteigen.
Ebenfalls förderfähig sind Kosten für Auftragsforschung. Die dafür bei dem beauftragten Unternehmen anfallenden Personalkosten lassen sich zu 25 % anrechnen. Die übrigen Projektkosten wie Materialkosten, Abschreibungen auf projektspezifische Anlagen und Reisekosten können bis zur Höhe der angerechneten Personalkosten abgegolten werden.
Maßnahmen zur Markteinführung lassen sich mit bis zu 60.000 EUR bezuschussen. Dazu zählen:
- „Innovationsberatungsdienste“: Beratung, Unterstützung und Schulung in den Bereichen Wissenstransfer, Erwerb, Schutz und Verwertung immaterieller Vermögenswerte sowie Anwendung von Normen und Vorschriften in denen diese verankert sind.
- „innovationsunterstützende Dienstleistungen“: Bereitstellung von Büroflächen, Datenbanken, Bibliotheken, Marktforschung, Laboratorien, Gütezeichen, Tests und Zertifizierung zum Zweck der Entwicklung effizienterer Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
- Messeauftritte sowie Beratung zu Produktdesign und Vermarktung jeweils ausschließlich bezüglich des bewilligten FuE-Projekts. Die Förderung dieser Leistungen stellt für die begünstigten Unternehmen eine Beihilfe nach den Vorschriften der EU dar, die im Rahmen des „De-minimis“-Verfahrens abgewickelt wird.
Einstufiges, digitales Antragsverfahren
Im Vergleich zu den meisten Forschungsförderungen ist das ZIM-Antragsverfahren nicht zwei- sondern einstufig. Hauptbestandteil des Antrags ist ein digital ausfüllbares Formular, welches Angaben zum Antragsteller, Projekt und dem für das Projekt abgestellte Personal sowie deren geplante Arbeitszeit im Projekt enthält. Ergänzend dazu ist noch eine Vorhabenbeschreibung einzureichen. Vorlagen für die Formulare, welche für eine Antragstellung notwendig sind, finden sich im ZIM-Formularcenter. ZIM-Anträge lassen sich elektronisch einreichen. Eine zusätzliche postalische Einreichung wie bei anderen Förderprogrammen ist nicht notwendig.
Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen und möchten Ihre FuE-Projekte unabhängig deren Thema über Zuschüsse subventionieren. Dann ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand möglicherweise genau das Richtige für Sie. Dank der neuen Regelung können Sie innerhalb von 12 Monaten sogar zwei ZIM-Anträge genehmigt bekommen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne. Wir führen Sie durch den Förderdschungel.