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Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bekommt neue Richtlinie
Das BMWK hat die Richtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) erneuert.
Im zentralen Innovationsprogramm Mittelstand werden Unternehmen mit maximal 500 Vollzeitarbeitsplätzen bezuschusst. Im Falle eines Kooperationsprojektes und der Einbindung eines KMU in das Konsortium sind sogar Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern förderfähig. Eine Restriktion nach bestimmten Branchen oder Technologien erfolgt nicht. Somit sind alle Projekte, von Automotive über Chemie bis zum Verkehrssektor / Logistik förderfähig.
Folgende Änderungen finden sich in der neuen Richtlinie wieder:
- Erhöhung der maximal zuwendungsfähigen Kosten: für Einzelprojekte von 550.000 € auf 690.000 €, für Kooperationsprojekte von 450.000 € auf 560.000 € pro Unternehmen, für Kooperationsprojekte gesamt von 2.300.000 € auf 3.000.000 €, für nationale ZIM-Netzwerke von 420.000 € auf 490.000 €, für internationale Innovationsnetzwerke von 520.000 € auf 600.000 €
- Durchführbarkeitsstudien werden über De-minimis gefördert (einfachere Umsetzung) und dürfen über 12, anstatt 8 Monate laufen.
- Aufträge an Dritte können mit bis 35 % der im Projekt angesetzten Personaleinzelkosten berücksichtigt werden, anstatt wie zuvor nur mit 25 %
- Verlängerung der Frist für Anträge zur Förderung von Dienstleistungen zur Markteinführung nach Projektende von 12 auf 18 Monate
- Vereinfachung der Auftragsvergabe an Dritte bei internationalen Netzwerken
- Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten bei Durchführbarkeitsstudien (neben Erstbewilligungsempfängern und Kleinstunternehmen nunmehr auch KMU, welche drei Jahre keine ZIM-Förderung erhalten haben)
Projektträger für das ZIM sind ab 01.01.2025: für Kooperationsprojekte die AiF Projekt GmbH, für Einzelprojekte, Innovationsnetzwerke und Durchführbarkeitsstudien die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
ZIM-Anträge, die bis zum 31.12.2024 eingereicht werden, werden ab 01. Januar 2025 von den oben genannten Projektträgern bearbeitet.
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