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Wirtschaftsgüter über die Forschungszulage beantragen
Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurde die Forschungszulage Anfang 2024 dahingehend angepasst, dass neben Personalkosten unter gewissen Umständen auch Kosten für Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden können (Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter über den Zeitraum, in den sie im FuE-Projekt genutzt wurden).
Seit dem 19.02.2025 lassen sich diese Kosten auch im BSFZ-Portal beantragen. Dafür gibt es im Antragsformular eine neue Kategorie. Eine weitere Neuerung, die damit einhergeht, ist, dass die BSFZ keine eigens erstellten Arbeitspläne mehr anerkennt. Da beantragte Wirtschaftsgüter genau einem oder mehreren Arbeitspaketen zugeordnet werden müssen, soll der Prüfungsaufwand durch ein standardisiertes Formular begrenzt werden.
Wirtschaftsgüter lassen sich ausschließlich für Vorhaben beantragen, die nach dem 27.03.2024 begonnen haben. Anzusetzen sind außerdem nur abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter, die ausschließlich eigenbetrieblich genutzt werden. Für bereits beschiedene Vorhaben, die diese Kriterien erfüllen, besteht die Möglichkeit, einen Ergänzungsantrag zu stellen, in dem man die Wirtschaftsgüter angibt.
