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KMU-Definition: Das steckt dahinter
KMU, dieses Akronym findet sich in den deutschen Wirtschaftsmedien und Publikationen öffentlicher Institutionen und Organisationen ständig. Auch für das Förderwesen sind diese drei Buchstaben wichtig. Doch was steckt eigentlich dahinter. In der ausgeschriebenen Variante wird KMU oft als kleine und mittelständische Unternehmen tituliert. Streng genommen ist das jedoch falsch. Eigentlich steckt hinter KMU kleine und mittlere Unternehmen. Der Unterschied mag auf den ersten Blick nicht gravierend wirken, aber mittlere und mittelständische Unternehmen sind mitnichten gleich. Gerade für das Förderwesen ist dieser Unterschied wichtig. Denn, viele Förderproramme des Bundes oder der Länder sind vornehmlich auf KMU ausgelegt: Entweder können dort nur KMU Anträge stellen oder KMU erhalten höhere Fördersätze gegenüber großen Unternehmen.
Mittelständler vs. mittleres Unternehmen
Was genau ein Mittelständler ist, lässt sich nicht abschließend definieren. Diesen Titel geben sich Unternehmen selbst gerne, da er in Deutschland größtenteils positiv konnotiert ist. Der Mittelstand ist schließlich der wirtschaftliche Motor der Bundesrepublik und hat das Land zur viertgrößten Volkswirtschaft der Welt gemacht. Klickt man sich jedoch durch die Listen der „Top-Mittelständler“ einschlägiger Wirtschaftsmedien, finden sich dort Unternehmen von weit unter 100 bis zu mehreren Tausend Mitarbeitern. Die Umsätze ziehen sich von einigen Millionen bis mehreren hundert Millionen. Nicht sonderlich eindeutig.
Was hingegen ein mittleres Unternehmen ist, lässt sich genau definieren. Nach Definition der Europäischen Union handelt es sich dabei um ein Unternehmen mit maximal 249 Mitarbeitern und entweder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. EUR oder einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. EUR. Ein kleines Unternehmen ist nach dieser Definition ein Betrieb mit maximal 49 Beschäftigten und entweder einer Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. EUR oder einem maximalen Jahresumsatz von 10 Mio. EUR. Außerdem gibt es nach der Definition noch Kleinstunternehmen. Sie dürfen maximal 9 Mitarbeiter beschäftigen. Der maximale Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme dürfen 2 Mio. EUR nicht überschreiten. Um als KMU eingestuft zu werden, müssen die Grenzwerte für die Mitarbeiterzahlen immer eingehalten werden. Bei Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme muss nur einer der beiden Grenzwerte erfüllt sein.
Neben den Daten zum eigentlichen Unternehmen sind außerdem Beteiligungen zu beachten. Eine Beteiligung ist dann für die KMU-Ermittlung interessant, wenn sie über 25 % Unternehmensanteil ausmacht. Bei Beteiligungen zwischen 25 und 50 % ist von Partnerunternehmen die Rede. Bei Beteiligungen von über 50 % spricht man von verbundenen Unternehmen. Für diese Betrachtung gelten sowohl Unternehmen, an denen der zu bewertende Betrieb beteiligt ist als auch Firmen, die am zu beurteilenden Betrieb beteiligt sind.
Die KMU-Prüfung
Der erste Schritt der KMU-Prüfung ist die Bewertung des zu prüfenden Einzelunternehmens. Ist dieses Unternehmen nach der EU-Definition ein KMU, betrachtet man die Verbindungsstrukturen. Besteht das Verhältnis Partnerunternehmen, werden Mitarbeiterzahl, Bilanzsumme und Umsatz des Partners anteilig, bezogen auf die Beteiligungsquote auf die Daten des zu bewertenden Unternehmens angerechnet. Bei verbundenen Unternehmen erfolgt die Anrechnung vollständig.
Dazu ein Rechenbeispiel: Die xyz GmbH beschäftigt 125 Mitarbeiter und generiert einen Jahresumsatz von 35 Mio. EUR. Die Jahresbilanzsumme liegt bei 28 Mio. EUR. Für sich genommen ist die xyz GmbH nach den KMU-Kriterien ein mittleres Unternehmen. Nun besteht jedoch eine Beteiligung zu 30 % an der abc GmbH. Die abc GmbH beschäftigt 60 Mitarbeiter und generiert einem Umsatz von 20 Mio. EUR. Die Jahresbilanzsumme liegt bei 15 Mio. EUR. Durch die Beteiligung über 25 % handelt es sich hier um Partnerunternehmen. Durch die anteilige Anrechnung kommt die xyz GmbH so auf 143 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von 41 Mio. EUR. Die Jahresbilanzsumme steigt auf 32,5 Mio. EUR. Die xyz GmbH erfüllt weiterhin die KMU-Kriterien. Nun gehört das Unternehmen jedoch zu 80 % der 123 GmbH. Dieses Unternehmen hat 500 Mitarbeiter, erwirtschaftet einen Jahresumsatz von 300 Mio. EUR und kommt auf eine Jahresbilanzsumme von 150 Mio. EUR. Da die Unternehmen verbunden sind, greift die Anrechnung voll. Somit kommt die xyz GmbH nach der KMU-Prüfung auf 643 Angestellte, 341 Mio. EUR Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von 182,5 Mio. EUR. Die xyz GmbH ist nach dieser Beteiligungsstruktur kein KMU nach EU-Definition.
KMU-Status verlieren und wiedererhalten
Unternehmen können den KMU-Status auch verlieren oder wiedergewinnen. Die Bewertung bezieht sich immer auf die letzten beiden Geschäftsjahre. Unterschreitet ein Betrieb zwei Jahre in Folge die KMU-Schwellenwerte, zählt er als KMU. Überschreitet eine Firma zwei Jahre i Folge die Werte, zählt es nicht mehr als KMU. Unternehmen welche gerade neu gegründet wurden und über noch keinen Geschäftsabschluss verfügen, werden über Schätzung bewertet.
Die Mitarbeiterzahl bemisst sich an den Jahresarbeitseinheiten (JAE). Dazu zählen alle Beschäftigte, die im Berichtsjahr beim Unternehmen einer Vollzeitbeschäftigung nachgegangen sind. Mitarbeiter, die nicht das ganze Jahr angestellt waren, oder in Teilzeit arbeiten, werden prozentual angerechnet. Als Mitarbeiter werden gewertet: Lohn- und Gehaltsempfänger, für das Unternehmen tätige Personen, die nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind, mitarbeitende Eigentümer und Teilhaber, die im Unternehmen einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen und finanzielle Vorteile aus dem Betrieb ziehen. Nicht zu den Mitarbeitern werden gezählt: Auszubildende und Personen, die sich im Mutterschafts- beziehungsweise Elternurlaub befinden.
Ihr Unternehmen erfüllt den KMU-Status nicht und Sie wollen trotzdem bei ihrer Projektfinanzierung auf Zuschüsse zurückgreifen? Dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir begleiten Sie auf dem Weg durch den Förderdschungel, auch als großes Unternehmen und Konzern.
