Förder-Bar-Blog
Technologieförderung Bayern: Zuschüsse trotz drohendem Förderstopp im Bund
Nach der Sitzung des Bundestags am 11.11.2024 erhärten sich die Indizien, dass es zu einer Haushaltssperre im Bund kommen könnte. Die Minderheitenkoalition aus SPD und Grünen und die Opposition konnten sich nicht auf einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 einigen. Bundesfinanzminister Jörg Kukies könnte eine Haushaltssperre und damit einen Förderstopp im Bund verhängen. Das wäre der zweite Haushaltsstopp innerhalb eines Jahres. Sollte dieses Szenario eintreten, lässt sich vorerst nicht abschätzen, wie lange der Förderstopp im Bund bestehen wird. Sicherheit für Unternehmen bei der Planung von Zuschüssen in das Budget verspricht das nicht.
Zumindest in Bayern sieht die Lage jedoch positiver aus. Durch den Doppelhaushalt des Freistaats ist die Finanzierung von Förderungen vorerst gesichert. Außerdem kommt der Freistaat nach eigenen Angaben mit der Erarbeitung des Nachtragshaushalts für das Jahr 2025 gut voran.
Vor allem im Bereich der Technologie- und Innovationsförderung gibt es in Bayern noch für Unternehmen jeglicher Größe Möglichkeiten, Vorhaben mit öffentlichen Geldern zu unterstützen. Wir wollen ihnen hier die Wichtigsten vorstellen
Bayerisches Energieforschungsprogramm (BayEFP)
Mit dem Energieforschungsprogramm möchte der Freistaat die Erforschung, Entwicklung und Anwendung neuer Energien sowie die Entwicklung neuer Energiespartechnologien und deren Erprobung vorantreiben. Das Programm ist thematisch relativ breit aufgestellt. Wichtig ist, dass Vorhaben innovativ sind und Energie- oder Ressourceneffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energie zum Ziel haben. Förderbar sind beispielsweise Forschung und Entwicklung für innovative, energieeffiziente Produktionsprozesse oder Produkte. Betreut wird das Programm im Auftrag des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom Projektträger Jülich (PtJ). Antragsberechtigt sind sowohl KMU als auch große Mittelständler und Konzerne, solange sie eine Betriebsstätte in Bayern vorweisen können. Die Vorhaben müssen ebenfalls in Bayern umgesetzt werden. Anders als bei vielen FuE-Förderprogrammen sind beim BayEFP neben den Kosten für interne oder externe Forschung und Entwicklung auch Investitionskosten für Demonstratoren förderfähig. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Bayerisches Verbundforschungsprogramm (BayVFP)
Das Verbundforschungsprogramm soll die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft fördern. Gefördert werden Verbundvorhaben, die der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Projektverbünde können dabei aus mehreren Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen bestehen. Voraussetzung für die Verbundpartner ist lediglich ein Sitz oder Niederlassung in Bayern. Ansonsten können sowohl KMU als auch große Mittelständler und Konzerne Anträge stellen. Das Programm ist in vier Förderlinien aufgeteilt: Werkstoffe und Materialien, Lifesciences, Digitalisierung und Mobilität. Beim BayVFP handelt es sich um ein Call-basiertes Programm. Das heißt, eine Antragstellung ist nur im Rahmen eines Förderaufrufs möglich. In den unterschiedlichen Förderlinien erscheinen regelmäßig themenspezifische, zeitlich begrenzte Aufrufe. Die Aufrufe werden unter anderem auf der Webseite von Bayern Innovativ veröffentlicht. Die Projektträgerschaft liegt beim Projektträger Bayern der Bayern Innovativ GmbH und der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH.
Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+)
Das Technologieförderungsprogramm plus ist ein auf Mittelständler ausgelegtes Förderinstrument. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt damit die Entwicklung technologisch neuer Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen. Ein Produkt, Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung werden dann als neu eingestuft, wenn es sie im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht am Markt gibt. Antragsberechtigt sind KMU und mittelständische Unternehmen. Als mittelständische Unternehmen zählen im BayTP+ Betriebe, welche im Unternehmensverbund weniger als 400 Mitarbeiter haben. In Ausnahmefällen sind auch große Unternehmen antragsberechtigt. Das ist der Fall bei standortrelevante Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind. Wie bei den allen anderen Bayerischen Förderprogrammen auch, muss der Antragsteller einen Sitz oder Niederlassung in Bayern vorweisen können und das Vorhaben muss im Freistaat stattfinden. Mit der Durchführung ist der Projektträger Bayern betraut. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Bayerisches Programm zur Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (Bay TOU)
Mit dem BayTOU möchte die Staatsregierung Firmengründungen in zukunftsträchtigen Technologiebereichen anregen und so einen Beitrag zur Schaffung hochqualifizierter Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft leisten. Gefördert werden Projekte, welche der experimentellen Entwicklung oder den Regelungen für Innovationsbeihilfen für KMU nach Artikel 28 der AGVO zuzuordnen sind. Antragsberechtigt sind Personen, die ein technologieorientiertes Unternehmen gründen möchten und technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit weniger als 6 Jahren existieren (junge Unternehmen), weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und bezüglich Umsätzen und Bilanzsummen den KMU-Kriterien der Europäischen Union entsprechen. Die zu beantragenden Vorhaben müssen in Bayern durchgeführt werden. Die Umsetzung des Programms obliegt dem Projektträger Bayern. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Bayerische Forschungsstiftung
Über die im Jahr 1990 gegründete Stiftung möchte der Freistaat Gewinne aus Wirtschaftsbeteiligungen für die Förderung strategisch wichtige, anwendungsnahe Forschung einsetzen. Die Stiftung verfügt somit über ein eigenes Vermögen und ist relativ unabhängig vom Bayerischen Haushalt. Aktuell verfolgt die Bayerische Forschungsstiftung das Programm „Hochtechnologien für das 21. Jahrhundert“. Das Programm ist in die Themenbereiche Lifesciences, Informations- und Kommunikationstechnologie, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaften, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik aufgeteilt. Gefördert werden Kooperationsprojekte aus Verbünden von verschiedenen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen und Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Antragsteller erhalten Förderungen für Vorhaben, die der industriellen Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind. Antragsberechtigt sind sowohl KMU als auch große Mittelständler und Konzerne mit Sitz oder Niederlassung in Bayern. Die Vorhaben müssen in Bayern stattfinden. Anträge können jederzeit gestellt werden.
Sollten Sie als Bayerisches Unternehmen in Bayern Forschungs- und Entwicklungsprojekte planen, unterstützen wir sie gerne bei der Einwerbung von staatlichen Zuschüssen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne. Wenn sie noch keine Erfahrungen mit FuE-Förderungen haben, finden Sie hier einen Überblick wie die Antragstellung in solchen Programmen von statten geht.