Förder-Bar-Blog

So beantragt man Forschungsförderungen
Bevor ich beruflich Kontakt zum Förderwesen hatte, beliefen sich meine Assoziationen mit dem Bereich vor allem auf Worte wie Papierkrieg, Paragraphenreiterei oder Überbürokratisierung. Vermutlich geht das vielen so. Nun, da ich tagtäglich mit Förderprogrammen zu tun habe, haben sich auch meine Ansichten geändert. Es zeigte sich wieder einmal, meist wird nicht so heiß gegessen, wie gekocht wird. Denn, das öffentliche Förderwesen in der Bundesrepublik ist relativ logisch und gut durchdacht aufgebaut. Dieser Umstand wird einem vor allem dann bewusst, wenn man selbst mit Förderungen zu tun hat. In diesem Blogbeitrag möchte ich Sie als Leser durch einen exemplarischen Antragsprozess mitnehmen, um Ihnen einen Eindruck zu vermitteln, wie so etwas aussehen kann.
Der exemplarische Antrag, mit dem wir uns befassen, soll im 7. Energieforschungsprogramm erfolgen. Dieses Programm wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) herausgegeben. Verantwortlich für die Umsetzung ist der Projektträger Jülich (PtJ). Weitere Informationen zu Projektträgern finden Sie in diesem Beitrag. Bis auf die Forschungszulage gibt es in Deutschland kein Anrecht auf Förderung. Unternehmen, die die Finanzierung von FuE-Projekten durch Zuschüsse unterstützen wollen, müssen die „Excellenz“ ihrer Projekte nachweisen. Der Projektträger und das zuständige Ministerium entscheiden, ob ein Vorhaben förderwürdig ist. Das gilt sowohl bei der Innovations- als auch der Investitionsförderung.
Mit dem Ideenpapier den Projektträger vom Vorhaben überzeugen
Deswegen bietet es sich an, zuerst die grundlegende Eignung eines FuE-Projektes auf Förderfähigkeit zu prüfen. Dazu nimmt man Kontakt mit dem Projektträger auf und stellt das Vorhaben vor. In unserem exemplarischen Fall könnte das beispielsweise über ein Ideenpapier erfolgen, welches wir beim PtJ einreichen. Darin ist das Vorhaben überblicksartig skizziert. Man beschreibt die Motivation, die technischen Ziele, den Stand der Technik und den Innovationsgehalt des Vorhabens der diesen Stand der Technik überflügelt sowie die angestrebte wirtschaftliche Verwertung, den Kostenrahmen des Projekts und die vorgesehene Partner- und Unterauftragnehmerstruktur. Diese Informationen dienen Gutachtern beim Projektträger als Bewertungsgrundlage.
Erfolgt diese Bewertung positiv, ruft der Projektträger zur Skizzeneinreichung auf. Bei einem zweistufigen Antragsverfahren, wie es die meisten Forschungsförderungen aufweisen, entspricht das der ersten Stufe. In der Skizzenphase gilt es eine gegenüber des Ideenpapiers umfangreichere Vorhabenbeschreibung anzufertigen. Sie enthält zusätzlich Informationen zu wirtschaftlichen und technischen Risiken des Projekts, eine Beschreibung der einzelnen Arbeitspakete, eine Aufstellung der Arbeitsteilung und den Bezug des Vorhabens zum Förderziel des gewählten Programms. Zusätzlich zur Vorhabenbeschreibung gehört zu der Skizze noch ein Formular mit Angaben zum antragstellenden Unternehmen und zum Projekt. Alle geforderten Dokumente der Skizzenphase gilt es dem Projektträger postalisch zuzusenden.
Die Skizze präzisiert das Vorhaben
Werden die Skizzendokumente ebenfalls positiv bewertet, folgt die Aufforderung zur Antragstellung. Im Antragsformular fordert der Projektträger noch detailliertere Angaben zum Vorhaben: Beispielsweise eine genaue Aufschlüsselung der Kosten und Angaben zu Angeboten von Partnern sowie Unterauftragnehmern. Der Projektträger sollte genau nachvollziehen können, welche Kosten anfallen und warum diese notwendig sind.
Der Antrag wird vom Projektträger genehmigt und dann zur finalen Abnahme dem zuständigen Ministerium überreicht. Erfolgt die Bewertung sowohl durch den Projektträger als auch durch das Ministerium positiv, bekommt der Antragsteller einen Zuwendungsbescheid. Damit ist die Förderung genehmigt und kann abgerufen werden. Während der Projektlaufzeit ist der Antragsteller dazu angehalten, jährliche Zwischenberichte zu den Fortschritten im Vorhaben anzufertigen. Die Ergebnisse des Projekts werden dem Projektträger mit einem Abschlussbericht übermittelt. Wofür die Fördermittel verwendet wurden, gilt es außerdem über Verwendungsnachweise zu belegen.
Erfahrene Berater unterstützen Unternehmen beim Antragsprozess
Ja, schnell nebenbei ist so ein Antrag auf Förderung nicht gestellt. Da es hier jedoch um die Vergabe öffentlicher Gelder geht, haben wir als Steuerzahler im Grunde alle ein Interesse daran, dass die Verteilung dieser Finanzmittel nicht leichtfertig erfolgt.
Erfahrene Fördermittelberater begleiten Unternehmen durch den gesamten Antragsprozess und darüber hinaus. Das beginnt bei der Auswahl von förderfähigen Projekten geht über die Erstellung von Vorhabenbeschreibungen und das Ausfüllen von Antragsformularen bis zu Unterstützungen bei Mittelabrufen sowie Zwischen- und Abschlussberichten. Sollten Sie ein Forschungs- oder Investitionsprojekt in Ihrem Unternehmen planen und möchten dessen Finanzierung über Fördermittel unterstützen, dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
