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GRW: gleiche wirtschaftliche Entwicklung für alle
Deutschland ist die größte Volkswirtschaft Europas. Aber regional betrachtet gibt es auch hierzulande Diskrepanzen die Wirtschaftsleistung betreffend. In strukturschwachen Regionen sind das Lohnniveau und die Zahl der Arbeitsplätze viel niedriger als in den Metropolregionen um die Wirtschaftszentren. Da strukturschwache Regionen auch weniger Investitionen von Unternehmen anziehen, können sie sich nicht immer aus eigener Kraft weiterentwickeln. Um diesen Unterschieden entgegenzuwirken und die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland flächendeckend anzugleichen, wurde die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, auf den Weg gebracht.
Die Anfänge der deutschen Regionalförderung
Ursprünglich erwuchs die GRW aus dem Marshallplan zum Wiederaufbau der Bundesrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg. Die ersten Maßnahmen zur Regionalförderung brachte die Bundesregierung im Jahr 1953 auf den Weg. Das erste 100 Millionen D-Mark umfassende Programm sollte den Notstandsgebieten und den Zonenrandgebieten zugutekommen. Diese Gebiete schlossen die Grenzregionen zur DDR und zu Tschechien sowie Polen ein. Seit den 1970er-Jahren haben Bund und Länder über die GRW Mittel in Höhe von 79 Milliarden Euro ausgeschüttet und damit 150.000 Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert. Diese Förderungen haben Gesamtinvestitionen von 380 Milliarden Euro angestoßen, wodurch sich 4,8 Millionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern ließen.
Ob und in welchem Rahmen ein Investitionsvorhaben durch die GRW gefördert werden kann, hängt unter anderem von dessen räumlicher Einordnung ab. Die Bundesrepublik Deutschland ist in C- und D-Fördergebiete sowie in Regionen ohne Anspruch auf GRW-Förderung unterteilt. Die Einteilung findet auf Landkreisebene statt und vergleicht Faktoren wie das Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätigen, die Anzahl der Beschäftigten und der Erwerbstätigen sowie die Infrastruktur vor Ort. Die Fördergebietskarte wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Die aktuelle Version gilt von 2022 bis 2027.
Diese Investitionen sind förderfähig
In C- und D-Fördergebieten lassen sich Investitionen in neue Maschinen, neue Betriebsstätten, Erweiterungen bestehender Betriebsstätten, Diversifizierung der Produktion, Grundlegende Änderung der Produktion und den Erwerb einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte bezuschussen. Jede Investition muss immer eine gewisse Zahl an Arbeitsplätzen aufbauen oder sichern. Neue Arbeitsplätze müssen mindestens für 5 Jahre erhalten werden. Damit eine Diversifizierung der Produktion anerkannt wird, muss sich der NACE-Code der Produktionsstätte mindestens in eine andere Gruppe der NACE-Systematik verschieben. Außerdem gibt es Branchen, die von einer Förderung in der GRW ausgeschlossen sind. Diese Branchen finden sich in der GRW-Richtlinie. Eine Positivliste, der förderfähigen Branchen ist ebenfalls in der Richtlinie aufgeführt, genauso wie die aktuelle Einteilung der Fördergebiete.
Wie bei allen anderen öffentlichen Förderungen auch, bezuschusst die GRW nur einen Teil der Investitionskosten. Die Hauptinvestitionsleistung muss der Antragssteller selbst erbringen. Wie hoch der Fördersatz liegt, ergibt sich aus der Art des Fördergebiets und der Größe des antragstellenden Unternehmens. Dabei unterscheidet der GRW-Rahmen zwischen kleinen, mittleren und großen Unternehmen. Ein kleines Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeiter und weist einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstes 10 Millionen Euro auf. Mittlere Unternehmen haben unter 250 Mitarbeiter und weisen einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro auf. Unternehmen, welche über diesen Werten liegen, zählen als Großunternehmen. In C-Fördergebieten liegt der Förderhöchstsatz für kleine Unternehmen bei 35 Prozent, für mittlere Unternehmen bei 25 Prozent und für große Unternehmen bei 15 Prozent. In D-Fördergebieten werden kleine Unternehmen mit maximal 20 Prozent gefördert, mittlere Unternehmen erhalten maximal 10 Prozent. Große Unternehmen können in diesen Gebieten nur eine De-minimis-Beihilfe in Höhe von bis zu 200.000 Euro bekommen.
GRW-Reform setzt Fokus auf Klimaschutz
Zum 13. Dezember 2022 verabschiedeten Bund und Länder eine umfassende GRW-Reform. Darin wird die Zielsystematik des Programms erweitert. Im Fokus steht nicht mehr nur die Schaffung von Arbeitsplätzen. Künftig baut die GRW auf die Hauptziele: Standortnachteile ausgleichen; Beschäftigung schaffen und sichern, Wachstum und Wohlstand erhöhen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen. Klimafreundliche Investitionen, forschungsintensive Unternehmen und Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen EU-Normen übertreffen, sollen sich unter einfacheren Voraussetzungen fördern lassen. Außerdem wird die Weiternutzung oder Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbeflächen umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen.
Planen Sie Investitionsvorhaben und fragen sich, ob Sie diese Projekte im Rahmen der GRW bezuschussen lassen können? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir begleiten Sie auf dem Weg durch den Förderdschungel.
