Förder-Bar-Blog

Mit der Forschungszulage FuE-Projekte rückwirkend fördern
„Unserem Innovationssystem fehlt es an Dynamik, Tempo und Flexibilität.“ Diesem Zitat von Siegfried Russwurm, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), stimmen vermutlich viele Deutsche zu. Diese fehlende Dynamik wird häufig mit einer überbürokratisierten Verwaltung erklärt. Innovationen und bahnbrechende Entwicklungen lassen sich besser in einem freieren und flexibleren System realisieren. Mit dem Forschungszulagengesetz hat die Bundesregierung im Jahr 2020 ein Förderwerkzeug auf den Weg gebracht, das deutschen Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsprojekte „schmackhafter“ machen und deren Umsetzung, zumindest finanziell, vereinfachen soll.
Es gibt zwar auf Bundes- und Landesebene unzählige Programme zur Forschungsförderung: Aber, die Forschungszulage bringt einige Besonderheiten mit sich. Sie ist vollkommen themenoffen. Es gibt keine Negativliste mit von der Förderung ausgenommen Branchen. Auch geografisch und die Unternehmensgröße betreffend, gibt es keine Einschränkungen. Jedes steuerpflichtige deutsche Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuer- und Körperschaftssteuergesetzes kann einen Antrag auf Forschungszulage stellen. Außerdem ist die Forschungszulage die einzige garantierte Förderung in Deutschland. Andere Programme hängen von Budgets im Bundes- oder Landeshaushalt ab. Sind diese Budgets aufgebraucht, können in den Programmen für den Budgetzeitraum keine weiteren Förderungen ausgeschüttet werden. Bei der Forschungszulage haben Unternehmen ein Anrecht auf Förderung, wenn ihr Projekt von der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) positiv bewertet wurde. Ein weiterer Faktor, der die Forschungszulage so interessant macht, ist: Man kann sie nach Beginn und sogar nah Beendigung eines Projektes beantragen. Normalerweise ist eine Antragstellung nach Vorhabenbeginn ein Ausschlusskriterium für eine Förderung.
Themenoffen, rückwirkend, garantiert
Die Forschungszulage ist, anders als die meisten Forschungsförderungen, kein Zuschuss, sondern eine Minderung der Steuerlast. Deswegen kann sie pro eigenständigem Unternehmen nur einmal pro Jahr beantragt werden. In einem Konzern, der sich aus mehreren Unternehmen zusammensetzt, kann jedes davon einen Antrag auf Forschungszulage pro Jahr stellen. Allerdings darf die beantragte Bemessungsgrundlage aller Konzernunternehmen 4 Mio. EUR nicht überscheiten. Für Einzelunternehmen gilt das genauso.
Die Bemessungsgrundlage setzt sich aus den direkt einem Projekt zuzuordnenden Personalkosten zusammen. Für Auftragsforschungen lassen sich 60 % der geleisteten Personalkosten anrechnen. Über die Forschungszulage sind nur Personalkosten förderbar. 25 % der Bemessungsgrundlage ergeben die Forschungszulage. Forschungs- und Entwicklungsprojekte können über die Forschungszulage bis zu 4 Jahren rückwirkend eingereicht werden. Wichtig ist nur, dass sie nach dem 01. Januar 2020 begonnen wurden.
Vollständig digitaler Antragsprozess
Beantragt wird die Forschungszulage digital über das Onlineportal der BSFZ. Neben grundlegenden Unternehmensdaten wie Umsätzen und Mitarbeiterzahlen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Angaben zu allen mit dem Antragssteller verbundenen Unternehmen, wird dort eine Projektbeschreibung angelegt. Ziele, durchgeführte Arbeiten/Arbeitsschritte, technische Risiken, Innovationsgehalt des Vorhabens und die Abgrenzung zu bestehenden Produkten des Antragsstellers gilt es mit jeweils nicht über 800 Zeichen zu beschreiben. Hier die richtigen Formulierungen zu finden, um einerseits das Projekt verständlich und richtig darzustellen und andererseits im Zeichenlimit zu bleiben, setzt gewisse Erfahrungen mit FuE-Vorhaben sowie der Antragsstellung bei Behörden voraus. Neben diesen Textbausteinen kann man dem Antrag noch maximal drei Anlagen in Form von pdf-Dokumenten hinzufügen. Sie sind gut geeignet, um komplexe technische Zusammenhänge bildlich zu veranschaulichen oder Projektbezogene Arbeitspläne zu zeigen. Dokumente die Zusatzinformation in textlicher Form zum Projekt enthalten, werden jedoch nicht berücksichtigt. Zusätzlich zur Projektbeschreibung müssen außerdem noch Daten zum finanziellen Rahmen (Gesamtkosten, Kostenarten) sowie zum personellen Rahmen (Mannmonate von Akademikern, Technikern, Facharbeitern) des Projekts in das Antragsformular eingetragen werden. Diese Angaben sind für jedes Jahr, in dem das Vorhaben lief, einzeln anzugeben. Bei nicht abgeschlossenen Vorhaben darf der Antragsteller Schätzwerte liefern.
Einfache Einreichung über ELSTER-Login
Nachdem das Antragsformular vollständig ausgefüllt und die alle Angaben zum Unternehmen gemacht wurden, lässt sich der Antrag über den ELSTER-Login einreichen. Die BSFZ bewertet den Antrag anschließend und genehmigt ihn entweder direkt oder stellt Nachforderungen. Diese Nachforderungen sind innerhalb von drei Wochen zu erbringen. Nachforderungen stellt die BSFZ nur einmal. Danach wird der Antrag entweder angenommen oder abgelehnt.
Bei einer positiven Bewertung durch die BSFZ erhält das Projekt das BSFZ-Siegel. Damit kann der Antragsteller an das für ihn zuständige Finanzamt herantreten und die Zulage einfordern. Durch das BSFZ-Siegel hat der Antragsteller zwar ein Anrecht auf Forschungszulage, den Wert bestimmt jedoch schlussendlich das Finanzamt. Die BSFZ prüft Anträge inhaltlich, vor allem mit Blick die Fu-Komponente eines Vorhabens. Eine genaue Prüfung der Kostenstruktur erfolgt meist erst durch das Finanzamt. Möglicherweise kommen dabei Nachfragen zu bestimmten Details in der Kostenverteilung auf. Das Finanzamt kann bei seiner Prüfung theoretisch Kosten streichen, wodurch die Forschungszulage unter Umständen niedriger ausfällt. Denn, durch die Freigabe durch die BSFZ besteht zwar ein Anrecht die Zulage. Die endgültige Höhe legt jedoch das Finanzamt fest.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen nach dem 01.01.2020 Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchgeführt, die Sie gerne auf die Tauglicht zur Beantragung auf Forschungszulage prüfen möchten? Wir beurteilen ihre Projekte auf Tauglichkeit zur Antragstellung und kümmern uns für Sie um den Antragsprozess bei der BSFZ. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
