Förder-Bar-Blog
Richtlinie zur Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz (BIK) angekündigt
Das BMWK hat ein neues Förderprogramm zur Dekarbonisierung der Industrie angekündigt. Die Maßnahme soll insgesamt mit einem Förderbudget von 3,3 Mrd. Euro ausgestattet werden. Die Veröffentlichung einer konkreten Richtlinie für das Programm im Bundesanzeiger steht noch aus. CMP liegt eine vorläufige Fassung der Richtlinie vor. Folgende Themen finden sich darin:
Förderung für Dekarbonisierung und Carbon Capture
Die Richtlinie ist in zwei Module aufgeteilt. Modul 1 deckt sich in weiten Teilen mit der Richtlinie „Dekarbonisierung der Industrie“, welche 2024 auslief. Gefördert werden investive Vorhaben, um die THG-Emissionen von Produktionsprozessen um mindestens 40 % zu senken (Teilmodul 1), speziell kann das auch durch den Ersatz von fossilen Brennstoffen durch Elektrifizierung oder den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff erfolgen (Teilmodul 2). Zudem lassen sich FuE-Tätigkeiten fördern, die Technologien hervorbringen, welche für die zuvor genannten Tätigkeiten eingesetzt werden können (Teilmodul 3). Das Modul 2 der Richtlinie soll sich dezidiert mit Investitions- und Innovationsvorhaben der Industrie und Abfallwirtschaft in den Bereichen CCU (Carbon Capture and Utilization), CCS (Carbon Capture and Storage) sowie DACCS (Direct Air Capture mit CCS) befassen.
Das Programm erneuert einerseits die Richtlinie „Dekarbonisierung der Industrie“ und adressiert andererseits einen Förderbedarf im Bereich Carbon Capture. Carbon-Capture-Technologien wurden im 8. Energieforschungsprogramm nicht mehr adressiert. Die neu angekündigte Richtlinie soll diese Lücke in der deutschen Forschungsförderungs-Landschaft schließen. Der erste Förderaufruf zu dem neu angekündigten Programm könnte schon im September 2024 folgen.
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