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Novellierung der EEW-Richtlinie: BAFA Module 1 bis 6
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Novellierung des EEW-Förderprogramms veröffentlicht (Zuschuss, Kredit und Wettbewerb). Die neue Richtlinie tritt mit Wirkung zum 15.02.2024 in Kraft. Ab sofort können beim BAFA wieder Anträge auf Zuschüsse für Energieeffizienzmaßnahmen gestellt werden. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der neuen EEW-Richtlinie.
Modul 1: Querschnittstechnologien
Unter Modul 1 lassen sich Erst- und Ersatzinvestitionen in hocheffiziente Aggregate für industrielle und gewerbliche Anwendungen fördern. In dieses Modul fallen.
Anlagen und Komponenten aus folgenden Bereichen lassen sich nur als Ersatzinvestition fördern:
- Hocheffiziente elektrische Motoren und Antriebe,
- Hocheffiziente elektrisch angetriebene Pumpen zum Transport von Flüssigkeiten,
- Hocheffiziente Ventilatoren,
- Hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung
Anlagen und Komponenten aus folgenden Bereichen lassen sich auch als Erstinvestition fördern:
- Wärmeübertrager, die zu Erschließung der Abwärme von Bestandsanlagen oder zur Wärmerückgewinnung an Bestandsanlagen eingesetzt werden. Die erschlossene Abwärme muss innerbetrieblich genutzt werden.
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung für Bestandsanlagen
Förderungen in Modul 1 können nur von KMU beantragt werden. Eine Förderung von großen Unternehmen ist ausgeschlossen.
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Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 200.000 Euro. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. |
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Förderquote bezogen auf die Investitionsgesamtkosten |
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Mittlere Unternehmen |
20 % |
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Kleine Unternehmen |
25 % |
Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Um die Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben, spielt neben der Energiewende auch die Wärmewende eine zentrale Rolle. Gerade in Bereichen wie der chemischen und metallverarbeitenden Industrie oder der Rest- und Wertstoffverwertung lassen sich über erneuerbare Wärme Emissionen drastisch reduzieren.
Mit Modul 2 können Investitionen in folgende Wärmeerzeuger gefördert werden, wenn sie dazu genutzt werden, Prozesswärme bereitzustellen:
- Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung.
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen und ausschließlich mit „erneuerbarem Strom“ betrieben werden. Auch die Nutzung von Abwärmequellen ist zulässig, sofern bestätigt und im laufenden Betrieb durch Messtechnik auch nachgewiesen werden kann, dass im Jahresdurchschnitt der überwiegende Anteil der Wärme den hier aufgeführten erneuerbaren Quellen entzogen wird.
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie.
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse.
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.
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Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 20 Mio. Euro. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. |
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Förderquote bezogen auf die Investitionsgesamtkosten |
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Solarkollektoren Wärmepumpen |
Biomasse-Feuerungsanlagen |
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Große Unternehmen |
40 % |
20 % |
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Mittlere Unternehmen |
50 % |
30 % |
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Kleine Unternehmen |
60 % |
40 % |
Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software
Im EEG ist schon seit der Neuauflage von 2017 die Pflicht enthalten, KWK- und Photovoltaik-Anlagen mit bestimmten Sensoren und Regelungstechnik auszustatten. Gerade energieintensive Unternehmen müssen außerdem ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können. Hier greift das Modul 3. Denn darin wird der Erwerb und die Installation folgender Hard- und Software gefördert:
- Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Neben diesen Investitionen lassen sich außerdem Kosten für den Anschluss der Komponenten, damit verbundene bauliche Maßnahmen und die Erstellung von Messkonzepten durch Dritte bezuschussen.
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Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 20 Mio. Euro. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. |
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Förderquote bezogen auf die Investitionsgesamtkosten |
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Große Unternehmen |
25 % |
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Mittlere Unternehmen |
35 % |
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Kleine Unternehmen |
45 % |
Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 wurde im Zuge der Novellierung der EEW-Förderung in Basisförderung und Premiumförderung aufgeteilt. Die Basisförderung ist nur für KMU zugänglich, die Premiumförderung für große Unternehmen und KMU.
Über die Basisförderung lassen sich der Erwerb, die Installation sowie die Montage folgender Anlagen bezuschussen:
- Elektrisch betriebene Flurförderfahrzeuge
- Servo-elektrisch betriebene Spritzgießmaschinen
- Komponenten zur Optimierung von Biogas-Anlagen
- Lackierkabinen
- Wasserstrahlschneidanlagen
- Laserschneider
- Filtertürme zur dezentralen Prozessluftaufbereitung
- Elektrisch betriebene Backöfen
- Werkzeugmaschinen
- Pelletpressen, Brikettierpressen
- Geschirrspülmaschinen mit Wärmerückgewinnung oder Wärmepumpe
- Kinoprojektoren
- Elektrische Schweißgeräte
- Kühlmöbel für Lebensmittel
- Solarien
Um eine Förderung erhalten zu können, muss die Neuanlage eine Altanlage im Unternehmen ersetzen. Die Altanlage muss mindestens für 5 Jahre im Unternehmen betrieben worden sein.
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Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 20 Mio. Euro. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. |
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Förderquote bezogen auf die Investitionsgesamtkosten |
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Mittlere Unternehmen |
10 % |
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Kleine Unternehmen |
15 % |
Die Premiumförderung umfasst sowohl Änderungen an bestehenden Systemen als auch den Austausch von Bestandsanlagen sowie Erstinvestitionen und Ersatzinvestitionen. Die Förderung erfolgt größtenteils technologieoffen. Folgende Themen sind beispielsweise förderfähig:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen
- Erschließung und Nutzung von Prozessabwärme
- Energie- und/oder Ressourcen-effiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder –kälte
- Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten in Produktionsprozessen
- Elektrifizierung von Prozessen
Vorhaben für die Premiumförderung müssen eine der beiden folgenden Kategorien erfüllen:
- Das jährliche Treibhausgas-Einsparpotenzial beträgt 30 %
- Das jährliche Treibhausgas-Einsparpotenzial beträgt, ≥ 1.000 t CO2-Äquivalent pro Jahr für große Unternehmen, ≥ 300 t CO2-Äquivalent pro Jahr für mittlere Unternehmen, ≥ 100 t CO2-Äquivalent pro Jahr für kleine Unternehmen.
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Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 20 Mio. Euro. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. |
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AGVO |
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Energieeffizienz (Art. 38) innerbetriebliche Abwärmenutzung (Art. 38) außerbetriebliche Abwärmenutzung (Art. 36) Elektrifizierung (Art. 36) Nutzung von Wasserstoff (Art. 36) |
Einsparung von Ressourcen (Art. 47) Ressourcenwechsel (Art. 36) |
Erzeugung von Prozesswärme (Art. 41) Erzeugung von Wasserstoff (Art. 41) Wärmeleitungen im Rahmen einer außerbetrieblichen Abwärmenutzung (Art. 36, Art. 46) |
Sämtliche förderfähigen Maßnahmen |
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Unternehmen können wählen zwischen einer Förderung der Investitionsgesamtkosten (IGK) oder der Investitionsmehrkosten (IMK) |
IMK |
IGK |
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IMK |
IGK |
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Große Unternehmen |
25 % |
10 % |
25 % |
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Mittlere Unternehmen |
35 % |
15 % |
35 % |
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Kleine Unternehmen |
45 % |
20 % |
45 % |
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Für Vorhaben, die mit der Premiumförderung fähig sind, können in manchen Fällen Dekarbonisierungsboni beantragt werden:
- Vorhaben zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung
- Vorhaben zur Elektrifizierung von Prozessen
- Vorhaben zur Nutzung von Wasserstoff
- Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff durch Elektrolysevorgänge
Modul 5: Transformationsplan
Die deutsche Industrie soll klimaneutral werden. Das ist ein komplexes und umfangreiches Unterfangen. Neben Investitionen und Innovationen sind dazu auch klar strukturierte Pläne notwendig. Die Erstellung dieser Transformationspläne lässt sich über das Modul 5 des BAFA-Programms zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fördern.
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Der maximale Förderzuschuss pro Transformationsplan liegt bei 60.000 Euro. |
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Förderquote bezogen auf die Investitionsgesamtkosten |
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Große Unternehmen |
40 % |
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Mittlere Unternehmen |
50 % |
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Kleine Unternehmen |
60 % |
Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Gerade kleine Unternehmen kann der Austausch oder die Umrüstung von mit fossilen Energien betriebene Anlagen finanziell überproportional belasten (Weiterführende Informationen, was ein Klein- und Kleinstunternehmen ausmacht, finden Sie hier). Um die Elektrifizierung dieser Betriebe zu unterstützen und sie unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen, hat die BAFA das Modul 6 im Programm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft aufgelegt. Folgende Maßnahmen fallen in dieses Modul:
- Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
- Umrüstung von Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Folgende Anlagen fallen unter anderem in dieses Modul:
Allgemein: Prozesswärmeerzeuger
(Beispiel: Ein mit Erdgas betriebener Wärmeerzeuger wird durch eine elektrisch zu betreibende Wärmepumpe ausgetauscht.)
- Bäckereien: elektrisch zu betreibende Öfen
- Logistik: elektrisch zu betreibende Gabelstapler
- Wäschereien: Waschmaschinen
- Gastronomie: Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler
- Brauereien: Maische- oder Gärbehälter
- Käsereien: Reifekammern
- Metallverarbeitung: Härteöfen oder Galvanikanlagen
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Die maximale Förderhöhe beläuft sich auf 200.000 Euro. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden. |
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Förderquote bezogen auf die Investitionsgesamtkosten |
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Kleine Unternehmen |
33 % |
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Energie- oder Ressourceneffizienzmaßnahmen planen, kontaktieren Sie uns gerne für eine Analyse, ob diese Maßnahmen über eines der BAFA-Module bezuschussbar sind.
Unser Partner Dr. Thomas Kerkhoff ist außerdem als Energieberater für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme nach DIN EN 16247 bei der BAFA gelistet. Diese Zulassung berechtigt ihn dazu, von der BAFA anerkannte Energieaudits durchzuführen.