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KTF-Förderprogramme können wieder beschieden werden
Die mit dem Beschluss des Finanzministeriums Ende 2023 verhängte Haushaltssperre war zwar vor Ablauf des Jahres schon wieder aufgehoben, zog jedoch trotzdem einige Unwägbarkeiten nach sich. So langsam kehrt aus finanzpolitischer Sicht wieder etwas Ruhe ein. Der Haushalt für 2024 steht. Für das Förderwesen und damit verbundene Organisationen, wie Projektträger, kehrt damit eine gewisse Planungssicherheit zurück.
Betroffen von der Haushaltssperre waren unter andrem über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanzierte Programme. Die Antrags- und Bewilligungspause für diese Programme wurde nun aufgehoben. Seit dem 22. Januar 2024 werden in den folgenden Programmen bereits gestellte Anträge wieder bearbeitet. Für neue Anträge sind die Programme ebenfalls wieder offen:
- Nationale Klimaschutzinitiative
- Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
- Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und Energieinfrastruktur
- Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
- Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
- DEU-FRAU-Projekte IPCEI Wasserstoff
- Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation Wasserstoff
- Dekarbonisierung der Industrie
- Mikroelektronik für die Digitalisierung
- Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher
- Klimaneutrales Schiff
- Aufbauprogramm Wärmepumpe
- Serielle Sanierung
- Transformation Wärmenetzt
- Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
- Beratung Energieeffizienz
Für die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) lassen sich voraussichtlich ab dem 15. Februar 2024 wieder Anträge stellen.