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IPCEI: Der VIP der europäischen Förderprogramme
Hinter dem Akronym IPCEI steckt „Important Project of Common European Interest”. IPCEIS sind transnationale Vorhaben, die gemeinsame europäische Interessen verfolgen. Über diese Projekte steckt die Europäische Kommission den Rahmen, um eine umfangreiche Bezuschussung wichtiger Wirtschaftszweige und Technologien im europäischen Wirtschaftsraum durch die EU-Mitgliedsstaaten zu ermöglichen. Will ein EU-Mitgliedsstaat Zuschüsse ausschütten, muss das normalerweise zuerst von der Europäischen Kommission genehmigt werden. In den meisten Fällen wird das über die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) geregelt. Erfüllt ein Förderprogramm die in der AGVO aufgelisteten Bedingungen, zählt es als von der Europäischen Kommission genehmigt. Unter dem Dach eines IPCEI sollen die EU-Mitgliedsstaaten jedoch in der Lage sein, auch Zuschüsse auszuschütten, die über AGVO-Bedingungen hinausgehen. Das ermöglicht Vorhaben, deren Umfang den Rahmen normaler Förderprogramme sprengen würde. Darum ist für die Teilnahme an einem IPCEI eine Einzelnotifizierung notwendig. So schafft die EU eine gewisse Flexibilität für die Mitgliedsstaaten strategisch wichtige Investitionen für den europäischen Wirtschaftsraum stärker zu subventionieren, als das normalerweise der Fall wäre.
Von einem IPCEI soll der gesamte europäische Wirtschaftsraum profitieren
Ein IPCEI soll sich signifikant auf die Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit oder Wertschöpfung der Europäischen Union auswirken und ein vorliegendes Marktversagen ausgleichen. IPCEI sind grundsätzlich themenoffen. Allerdings müssen Vorhaben zur Erfüllung eines oder mehrerer strategischer Ziele der EU beitragen, von mehreren Mitgliedsstaaten durchgeführt werden, ehrgeizige Ziele in Bezug auf Forschung und Innovation verfolgen, deutlich über dem Stand der Technik im ausgewählten Bereich liegen und zu einem positiven Spill-over-Effekt für die gesamte EU führen. Die Europäische Kommission teilt IPCEIs in drei Kategorien ein: Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Vorhaben, die auf industrielle Nutzung zielen sowie Umwelt-, Energie- und Verkehrsvorhaben.
Um ein IPCEI auf den Weg zu bringen, müssen sich mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten zusammentun und einen Vorschlag bei der Europäischen Kommission einreichen. Sobald die Kommission das Projekt als IPCEI freigibt, kann es in den teilnehmenden Ländern ausgeschrieben werden. Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die am Projekt teilnehmen möchten, bewerben sich anschließend. Die einzelnen Bewerbungen werden zuerst auf nationaler Ebene geprüft. Die vielversprechendsten Vorhaben schaffen es auf die nächste Ebene. Dann bereiten die Antragssteller zusammen mit den Behörden des teilnehmenden Landes den Antrag bei der Europäischen Kommission vor. Genehmigt die Kommission das Vorhaben eines Antragsstellers kann das zugehörige EU-Mitglied Zuschüsse ausschütten.
Fast 27 Milliarden Euro staatliche und 50 Milliarden Euro privatwirtschaftliche Investitionen
Bisher hat die Europäische Kommission sechs IPCEI genehmigt. Insgesamt kamen diese sechs Projekte auf ein Fördervolumen von 26,7 Milliarden EUR. 208 Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus 21 Nationen haben bereits an IPCEI teilgenommen. Gefördert wurden die drei Schlüsseltechnologien Wasserstoff, Batterien und Mikroelektronik jeweils mit zwei IPCEI.
Es soll jedoch nicht der Eindruck entstehen, dass es bei IPCEI lediglich darum geht, möglichst hohe Fördersummen auszuschütten. Die bisherigen IPCEI haben etwa 50 Milliarden EUR an privatwirtschaftlichen Investitionen ausgelöst. Wie bei anderen Förderungen auch müssen Beihilfen im Rahmen eines IPCEI angemessen ausfallen. Mit ihnen darf kein Vorhaben unterstützt werden, dessen Kosten ein Unternehmen ohnehin zu tragen gehabt hätte. Außerdem dürfen die Beihilfen die Finanzierungslücke eines Projekts nicht überschreiten.
Haben Sie weitere Fragen zu Förderprogrammen auf EU-Ebene, dann kontaktieren Sie uns gerne. Wir geleiten Sie durch den Förderdschungel. Regional, national und europäisch.
