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EUREKA: Förderung internationaler Projekte zur Kreislaufwirtschaft
Das international tätige Innovationsnetzwerk EUREKA hat zusammen mit dem Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) eine neue Richtlinie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft veröffentlicht. Damit sollen internationale Kooperationsprojekte gefördert werden, die es sich zum Ziel setzen, Forschungsfragen der kreislauffähigen Wertschöpfung zu klären.
Die Richtlinie unterstützt gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte durch Chile, Dänemark, Estland, Frankreich, Kanada, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowakei, Schweden, Südkorea, Türkei, Ukraine und durch das BMFTR Deutschland zur Entwicklung kreislauffähiger Wertschöpfungssysteme. Voraussetzung für eine Förderung ist außerdem, dass die Ergebnisse eines Vorhabens vorwiegend im DACH-Raum oder zumindest dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verwertet werden.
Inhaltlich liegt der Fokus auf folgenden Themenbereichen:
Geschäftsmodelle und intelligente Dienstleistungen
Neue Wege beschreiten und den wirtschaftlichen Nutzen der kreislauffähigen Wertschöpfung für Unternehmen erhöhen.
Systemische Aspekte und Fragen der kreislauffähigen Wertschöpfung
Systemische Betrachtung von Wertschöpfungssystemen oder relevanten Teilbereichen.
Menschen in kreislauffähigen Wertschöpfungsprozessen
Einbindung von Menschen aller beteiligten Organisationen in alle Aspekte kreislauffähiger Wertschöpfungsprozesse
Die Richtlinie bezieht sich auf kreislauffähige Wertschöpfungssysteme und deren ganzheitlicher Betrachtung. Reiner Recyclingprojekte sind nicht förderfähig
Alle geförderten Projekte werden durch ein übergreifendes wissenschaftliches Projekt begleitet. Ziel dieses Vorhabens ist es, die einzelnen Projekte zueinander in Relation zu setzen und Synergien zu identifizieren, aus denen weitere Kooperationen erwachsen können.
Förderquoten:
40 % für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden
50 % für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit 250 bis 1.000 Mitarbeitenden
60 % für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, mit weniger als 250 Mitarbeitenden
Mit der Umsetzung der Richtlinie ist der Projektträger Karlsruhe betraut (PTKA) betraut. Die erste Einreichungsphase endet zum 30. September 2025. Die eingereichten Skizzen werden vom Projektträger evaluiert und in Relation zueinander bewertet. Bei den besten Skizzen einer Verfahrensrunde spricht der Projektträger die Aufforderung zur Antragstellung aus. Die Richtlinie ist bis zum 30. Juni 2027 gültig. Vermutlich wird es mindestens eine Einreichungsrunde pro Jahr geben.