Förder-Bar-Blog

BAFA-Förderungen für eine energieeffizientere Industrie
In einem kürzlich im Manager Magazin erschienen Artikel schreibt der Journalist Martin Noé über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dessen Präsidenten Torsten Safarik. In dem Artikel kommt das BAFA nicht ganz so gut weg. Da wird von Überregulierung und Kontrolle der Industrie bis ins kleinste Detail gesprochen. Dem mag der ein oder andere zustimmen. Dass die übermäßige Bürokratisierung des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft in Deutschland schon lange diskutiert werden ist bekannt. Auch dass sich die Industrie mehr Freiheiten und weniger Kontrolle und Regulierung wünscht, ist aktuell an der Debatte um das Lieferkettengesetz ersichtlich.
Doch darum soll es hier nicht gehen. Denn, für das Förderwesen ist das BAFA in Deutschland eine wichtige Institution. Gerade wenn Unternehmen Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen bezuschusst haben möchten, kommen sie am BAFA kaum vorbei. Mit dem Förderprogrammen Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft verwaltet das BAFA für das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die momentan umfangreichste Energieeffizienzinitiative für die gewerbliche Wirtschaft. Das Programm ist in sechs verschiedene Module unterteilt:
Modul 1 Querschnittstechnologien
Unter Modul 1 lassen sich Erst- oder Ersatzinvestitionen in hocheffiziente Aggregate für industrielle und gewerbliche Anwendungen fördern. In dieses Modul fallen:
- Elektrische Motoren und Antriebe,
- Elektrisch angetriebene Pumpen,
- Ventilatoren,
- Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung,
- Wärmeübertrager für die Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung,
- Thermische Isolierung/Wärmedämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen,
sowie Komponenten, die mit den genannten Technologien in Zusammenhang stehen, beispielsweise Frequenzumrichter oder Wärmerückgewinnungsanlagen in der Klimatechnik. Wo auf dem Betriebsgelände diese Technologien zum Einsatz kommen, ist nicht relevant. Wichtig ist lediglich, dass sie energieeffizienter sind als die Komponenten, die sie ersetzen oder als vergleichbare im Handel erhältliche Geräte, die ein Unternehmen ebenfalls im Zuge einer Neuinvestition hätte beschaffen können. Die maximale Fördersumme für ein Investitionsvorhaben in diesem Modul beträgt 200.000 EUR. Die förderfähigen Ausgaben werden mit einer Quote von bis zu 50 % bezuschusst.
Modul 2 Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
Um die Dekarbonisierung der Industrie voranzutreiben, spielt neben der Energiewende auch die Wärmewende eine zentrale Rolle. Gerade in Bereichen wie der chemischen und metallverarbeitenden Industrie oder der Rest- und Wertstoffverwertung lassen sich über erneuerbare Wärme Emissionen drastisch reduzieren.
Mit Modul 2 können Investitionen in folgende Wärmeerzeuger gefördert werden, wenn sie dazu genutzt werden, Prozesswärme bereitzustellen:
- PV-Anlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonnenstrahlung.
- Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen. Auch die Nutzung von Abwärmequellen ist zulässig, sofern bestätigt und im laufenden Betrieb durch Messtechnik auch nachgewiesen werden kann, dass im Jahresdurchschnitt der überwiegende Anteil der Wärme den hier aufgeführten erneuerbaren Quellen entzogen wird.
- Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie.
- Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse.
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Erzeugung/Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie (KWK-Anlagen) durch Nutzung von fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie.
Die maximale Fördersumme für ein Investitionsvorhaben in diesem Modul beträgt 15 Mio. EUR. Die förderfähigen Ausgaben werden mit einer Quote von bis zu 65 % bezuschusst.
Modul 3 Sensorik und Energiemanagement-Software
Im EEG ist schon seit der Neuauflage von 2017 die Pflicht enthalten, KWK- und Photovoltaik-Anlagen mit bestimmten Sensoren und Regelungstechnik auszustatten. Gerade energieintensive Unternehmen müssen außerdem ein zertifiziertes Energiemanagementsystem vorweisen können. Hier greift das Modul 3. Denn darin wird der Erwerb und die Installation folgender Hard- und Software gefördert:
- Energiemanagementsoftware sowie die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit dieser Software.
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring und zur effizienten Regelung von Energie- und Materialströmen zur Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem.
Neben diesen Investitionen lassen sich außerdem Kosten für den Anschluss der Komponenten, damit verbundene bauliche Maßnahmen und die Erstellung von Messkonzepten durch Dritte bezuschussen. Die maximale Fördersumme für ein Investitionsvorhaben in diesem Modul beträgt 15 Mio. EUR. Die förderfähigen Ausgaben werden mit einer Quote von bis zu 50 % bezuschusst.
Modul 4 Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Modul 4 ist das am häufigsten genutzte Modul des Förderprogramms. Es hat den Vorteil der Technologieoffenheit. Ziel muss bei den Investitionsvorhaben, welche mit diesem Modul gefördert werden sein, die Energie- und Ressourceneffizienz von Anlagen und Prozessen zu erhöhen oder den Bedarf an Ressourcen und fossiler Energie zu senken. Außerdem müssen die Maßnahmen kompatibel mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 sein und dürfen keinen Lock-in-Effekt in Bezug auf fossile Technologien nach sich ziehen. Erfüllt eine Technologie diese Kriterien, kann sie unter Modul 4 bezuschusst werden. Darum lassen sich hier auch Technologien aus den Modulen 1,2,3 und 6 unterbringen.
Die Höhe der Förderung in Modul 4 hängt vom Einsparvolumen an CO2 ab, welches durch die Maßnahmen realisiert werden kann. Bei einer Ersatzinvestition nimmt man den Unterschied bei der Energie- und Ressourceneffizienz zwischen der alten und neuen Anlage als Berechnungsgrundlage. Bei einer Neuinvestition ergibt sich die Berechnung aus dem Vergleich der neuen Anlage mit einer marktüblichen Referenzanlage, die man für die Anforderungen der Maßnahme ebenfalls hätte anschaffen können.
Jede Tonne eingespartes CO2 wird mit 500 EUR beziffert. Aus den jährlich einsparbaren CO2-Mengen berechnet sich die Förderung. Allerdings ist die Förderintensität für große Unternehmen bei 30 %, für mittlere Unternehmen bei 40 % und für kleine Unternehmen bei 50 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Maximal können 15 Mio. EUR als Zuschuss ausbezahlt werden. Um in Modul 4 einen Antrag stellen zu können, bedarf es auch ein von einem durch die BAFA zertifizierten Energieberater erstelltes Einsparkonzept.
Modul 5 Transformationskonzepte
Die deutsche Industrie soll klimaneutral werden. Das ist ein komplexes und umfangreiches Unterfangen. Neben Investitionen und Innovationen sind dazu auch klar strukturierte Konzepte notwendig. Die Erstellung dieser Transformationskonzepte lässt sich über das Modul 5 des BAFA-Programms zur Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft fördern. Folgende Kosten und Maßnahmen sind förderfähig:
- Erstellung und Zertifizierung einer CO2-Bilanz für einen oder mehrere Standorte eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen oder Unternehmensstandorten. Es können dabei nur Standorte in Deutschland berücksichtigt werden.
- Kosten für die Energieberatung sowie weitere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzepts, inklusive Einführung von Umsetzungsprozessen im Unternehmen (Klimaschutzmanagement).
- Weitere Kosten, bei denen durch das antragstellende Unternehmen nachgewiesen werden kann, dass diese in Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes stehen. Dies betrifft auch Kosten für eine unternehmensübergreifende Beratung (z. B. Unternehmen in einer Lieferkette, die im Rahmen eines gemeinsamen Konvoiverfahrens beraten werden).
- Die Durchführung der erforderlichen Messungen, Datenerhebungen und Datenbeschaffungen zur Erstellung des Transformationskonzepts. Förderfähig sind allerdings nur die Kosten für die Erbringung der entsprechenden Dienstleistung durch einen Dritten.
Die maximale Fördersumme in diesem Modul beträgt für Einzelunternehmen 50.000 EUR. Unternehmen, die Teil eines Netzwerks der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) sind, können maximal 80.000 EUR erhalten. Der Fördersatz für kleine Unternehmen beläuft sich auf bis zu 60 %, für mittlere Unternehmen auf bis zu 50 % und für große Unternehmen auf bis zu 40 %.
Modul 6 Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen
Gerade kleine Unternehmen kann der Austausch oder die Umrüstung von mit fossilen Energien betriebene Anlagen finanziell überproportional belasten (Weiterführende Informationen, was ein Klein- und Kleinstunternehmen ausmacht, finden Sie hier). Um die Elektrifizierung dieser Betriebe zu unterstützen und sie unabhängig von fossilen Energieträgern zu machen, hat die BAFA das Modul 6 im Programm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft aufgelegt. Folgende Maßnahmen fallen in dieses Modul:
- Austausch vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) oder mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) gewonnenen Energieträgern betrieben werden, durch ausschließlich elektrisch zu betreibende Neuanlagen.
- Umrüstung vorhandener Produktionsanlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl), oder mit aus Erdgas, fossilem Öl (Mineralöl) oder Kohle gewonnenen Energieträgern betrieben werden, so dass diese Anlagen ausschließlich mit elektrischer Energie zu betreiben sind.
Investitionen können in diesem Modul mit maximal 200.000 EUR bezuschusst werden. Die Fördersumme lässt sich entweder als De-minimis-Beihilfe abrufen (eine Erklärung zur De-minimis-Beihilfe finden Sie auf unserem Linkedin-Kanal), oder als Investitionsbeihilfe für KMU nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach der De-minimis-Verordnung liegt die Förderquote bei 30 %, nach AGVO bei 20 %.
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen Energie- oder Ressourceneffizienzmaßnahmen planen, kontaktieren Sie uns gerne für eine Analyse, ob diese Maßnahmen über eines der BAFA-Module bezuschussbar sind.
Unser Partner Dr. Thomas Kerkhoff ist außerdem als Energieberater für Nichtwohngebäude Anlagen und Systeme nach DIN EN 16247 bei der BAFA gelistet. Diese Zulassung berechtigt ihn dazu, von der BAFA anerkannte Energieaudits durchzuführen.
