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Das sind die europäischen Struktur- und Investitionsfonds
Egal ob Regionen, Länder oder Kontinente, keine dieser Entitäten ist homogen. Ob geografisch, kulturell oder wirtschaftlich, unsere Welt ist divers. Was geografisch und kulturell durchaus gewünscht ist, soll zumindest wirtschaftlich häufig angeglichen werden. Die Wirtschaftskraft eines Landes soll sich möglichst gleichmäßig auf die einzelnen Regionen verteilen. Da solche Entwicklungen nicht unbedingt organisch eintreten, helfen Länder über gezielte Förderungen nach. In Deutschland gibt es dafür beispielsweise die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Eine Ebene darüber, in der Europäischen Union, existieren fünf sogenannte Struktur- und Investitionsfonds, die darauf abzielen, bestimmte Bereiche des europäischen Wirtschaftsraums zu stärken. Wir wollen Ihnen diese fünf Fonds hier kurz vorstellen.
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Der EFRE zielt darauf ab, Unterschiede im Entwicklungstand verschiedener Regionen der Europäischen Union zu reduzieren und die Lebensbedingungen in strukturschwachen Regionen zu verbessern. Die EU verfolgt mit EFRE vor allem zwei Ziele: Den Arbeitsmarkt und die regionale Wirtschaft stärken sowie die grenzübergreifende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit verbessern. Das Budget und die thematischen Ziele des Fonds werden dabei immer auf sieben Jahre festgelegt. Für den Investitionszeitraum 2021 bis 2027 legte die EU folgende politische Ziele fest:
- Innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel
- CO2-armes Europa
- Mobilität und regionale IKT-Konnektivität
- Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte
- Nachhaltige und integrierte Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengegenden durch lokale Initiativen.
Um die Ausschüttung der EFRE-Mittel kümmern sich die einzelnen EU-Mitglieder selbst. In Deutschland werden sie sowohl durch den Bund als auch die einzelnen Länder vergeben. Allerdings stammen die EFRE-Mittel nicht nur aus dem EU-Haushalt. Länder und Regionen, die vom EFRE-Budget profitieren möchten, müssen die Ausschüttungen kofinanzieren. Das Budget für EFRE-Mittel in Deutschland für die Förderperiode 2021 bis 2027 beläuft sich beispielsweise auf 22.867.496.101 EUR. Davon kommen 10.820.389.768 EUR von der EU. Die restlichen 12.047.106.333 EUR werden vom Bund und den Ländern zur Verfügung gestellt.
Europäischer Sozialfonds (ESF)
Der ESF ist das wichtigste arbeitsmarktpolitische Instrument der europäischen Strukturpolitik. Mit den Mitteln aus dem Fonds sollen Vorhaben zur besseren Bildung, Ausbildung und Qualifizierung sowie dem Abbau von Benachteiligung am Arbeitsmarkt gefördert werden. Welches Mittelbudget ein Land oder eine Region zugeschrieben bekommt, hängt vom relativen Wohlstand dort ab. Dazu vergleicht man das BIP vor Ort mit dem EU-Durchschnitts-BIP.
Wie bei EFRE müssen auch die ESF-Mittel kofinanziert werden. Wie hoch die Kofinanzierung ausfällt, hängt wiederum vom relativen Wohlstand der Region ab. In weniger wohlhabenden Regionen der EU können bis zu 85 Prozent der Mittel aus dem ESF-Budget kommen. In Deutschland ist die Finanzierung von Projekten unter dem ESF-Rahmen etwa zu gleichen Teilen zwischen EU und der Bundesrepublik aufgeteilt. Das Gesamtbudget für ESF-Maßnahmen in Deutschland für die Förderperiode 2021 bis 2027 beläuft sich auf 13.384.928.212 EUR. Davon stammen 6.562.556.905 EUR aus dem EU-Budget. 6.822.371.307 EUR werden von Bund und Ländern finanziert.
Kohäsionsfonds
Der Kohäsionsfonds soll als förderpolitisches Instrument der EU die nachhaltige Entwicklung zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union verbessern. In der Förderperiode 2021 bis 2027 werden mit dem Kohäsionsfonds folgende Ziele verfolgt:
- Investitionen in Umweltbereiche, beispielsweise im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie, die einen Nutzen für die Umwelt aufweisen
- Transeuropäische Netze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur
- Technische Hilfe
Allerdings haben nicht alle EU-Mitgliedsstaaten Zugriff auf den Kohäsionsfonds. Nur Länder deren BIP bei unter 90 % des EU-Durchschnitts liegt, dürfen Gelder aus dem Fonds abrufen. In der laufenden Förderperiode schließt das die folgenden Länder ein: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.
Welche Art von Vorhaben durch den Kohäsionsfonds gefördert werden dürfen und welche nicht, ist in der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds festgelegt. Alle Projekte müssen auf die Ziele „Unterstützung einer grüneren, CO2-ärmeren Kreislaufwirtschaft“ und „ein stärker vernetztes Europa“ einzahlen. Ausgeschlossen für die aktuelle Förderperiode sind Vorhaben zur Stilllegung oder dem Bau von Kernkraftwerken, dem Ausbau von Flughafeninfrastrukturen (ausgenommen davon sind die äußersten Randregionen der EU), Abfallwirtschaftsmaßnahmen und Investitionen in das Wohnungswesen (ausgenommen davon sind Maßnahmen, welche die Energieeffizienz oder die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen fördern). Für die Förderperiode 2021 bis 2027 beträgt das Budget des Kohäsionsfonds 42,6 Mrd. EUR.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
Der ELER ist eine der Säulen der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP). Über ihn wird die Entwicklung des ländlichen Raums gefördert. Wie beim EFRE oder ESF können die Mitgliedsstaaten eigene Programme aufstellen und diese über den ELER kofinanzieren. Dabei muss jedes Programm sich an mindestens vier der sechs Prioritäten des Fonds ausrichten. Die sechs Prioritäten beinhalten:
- Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und ländlichen Gebieten
- Verbesserung der Lebens- und Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft sowie Förderung innovativer Bewirtschaftungsmethoden und nachhaltiger Forstwirtschaft
- Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft
- Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Ernährungs- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft
- Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme
- Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten
Die Informationsschnittstelle des Fonds bildet das Europäische Netz für die Entwicklung des ländlichen Raums (ENLR). Die Organisation stellt beispielsweise eine Projektdatenbank mit allen über den ELER und regionale Programme finanzierten Vorhaben zur Verfügung, sowie Statistiken zur Entwicklung des ländlichen Raums in der EU.
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF)
Mit dem EMFF unterstützt die Europäische Union die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Wie beim Landwirtschaftsfonds müssen auch hier die einzelnen Mitgliedsstaaten Programme aufsetzen, die über den EMFF mitfinanziert werden können. Vorhaben zu folgenden Themen lassen sich mit dem EMFF fördern:
- Stärkung wirtschaftlicher, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten
- Förderung einer wirksamen Fischereiaufsicht und Durchsetzung der Fischereivorschriften, einschließlich der Bekämpfung der illegalen Fischerei, und zuverlässiger Daten im Interesse einer wissensbasierten Beschlussfassung
- Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und Ökosysteme
In Deutschland sind lediglich zwei Institutionen dazu berechtigt, Anträge auf Mittel aus dem EMFF zu stellen:
- die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE, Gruppe 53, Fischerei) oder
- das Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei (TI, Institute für Seefischerei, Fischereiökologie und Ostseefischerei).
Die fünf Struktur- und Investitionsfonds werden von den einzelnen EU-Ländern selbst verwaltet. In Partnerschaftsvereinbarungen wird festgelegt, wie die Mittel auf die einzelnen Programme zu verteilen sind. Die Programme gilt es außerdem mit der EU abzustimmen und genehmigen zu lassen.