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Bundesförderung für effiziente Gebäude: BEG WG, BEG NWG, BEG EM
Über zwei Drittel des Deutschen Gebäudebestands wurde vor 1980 errichtet. Etwa ein Viertel sogar vor 1950. Das geht aus Daten der statistischen Ämter des Bundes und der Länder hervor. Bei vielen dieser älteren Gebäude standen Energieeffizienz und Nachhaltigkeit noch nicht im Fokus. Dementsprechend groß ist der CO2-Fußabdruck dieser Gebäude. Da der Platz gerade in den Städten jedoch begrenzt ist und es nicht unbedingt nachhaltig erscheint, diese Gebäude abzureißen und als Energieeffizienzhäuser neu zu bauen, gilt es sie, wenn möglich, zu sanieren. Doch steigende Material- und Personalkosten sowie, zumindest verglichen mit den vergangenen zehn Jahren, hohe Zinsen, erschweren dieses Vorhaben.
Um trotzdem Investitionen in die Sanierung zu energieeffizienteren Gebäuden oder den Erwerb von energetisch sanierten Gebäuden anzuregen, subventioniert die Bundesregierung den Gebäudesektor über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In seiner aktuellen Fassung ist das Programm in drei Unterpunkte Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen aufgeteilt.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) - Kredit
Diese Förderung wird bei der KfW als Kredit 261 abgewickelt. Es handelt sich dabei also um kein Zuschuss- sondern ein Darlehensprogramm. In Zeiten einer Nullzinspolitik durch die EZB waren Förderungen über zinsverbilligte Darlehen zeitweise eher uninteressant. Doch im Lichte der aktuellen Situation am Geldmarkt gewinnen sie wieder an Popularität. In dem Programm werden Kredite über bis zu 150.000 EUR je Wohneinheit bei einem effektiven Jahreszins ab 0,24 % ausgegeben. Bekommen kann man einen Kredit für alle energetischen Maßnahmen, die dazu beitragen eine Wohnimmobilie auf den Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser zu bringen. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie sind energetische Maßnahmen ebenfalls förderfähig, sofern sie im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen sind.
Über einen Tilgungszuschuss kann dem Kreditnehmer zumindest ein Teil der Darlehenssumme erlassen werden. Je höher die angestrebte Effizienzhaus-Stufe im Vorhaben, desto höher der Tilgungszuschuss. Er kann maximal 25 % des Kreditbetrags ausmachen. Werden Maßnahmen an einem sogenannten „Worst Performing Building“ durchgeführt (einem Gebäude, dessen energetischer Zustand zu den 25 % schlechtesten in Deutschland gehört) steigt der Tilgungszuschuss um 10 %. Bei einer seriellen Sanierung (Verwendung von vorgefertigten Bauelementen für Fassaden und das Dach) der Effizienzhaus-Stufe 40 oder 55, steigt der Tilgungszuschuss um weitere 15 %.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Kredit
Auch diese Förderung wickelt die KfW ab. Sie läuft bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau als Kredit 263. Die maximale Kreditsumme liegt bei 10 Mio. EUR. Der effektive Jahreszins beginnt bei 0,01 %. Der für ein Projekt maximal anzusetzende Kreditbetrag richtet sich nach der Nettogrundfläche des Gebäudes. Pro Quadratmeter steigt der mögliche Kreditbetrag um 2.000 EUR. Fördern lassen sich mit diesem Darlehen alle energetischen Maßnahmen, welche zur Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Beim Kauf gilt das Gleiche wie beim Kredit 261. Förderfähige energetische Maßnahmen müssen im Kaufvertrag ausgewiesen sein.
Die Darlehenssumme lässt sich ebenfalls über einen Tilgungszuschuss reduzieren. Dieser liegt maximal bei 25 % des Kreditbetrags. Werden Maßnahmen an einem sogenannten „Worst Performing Building“ durchgeführt (einem Gebäude, dessen energetischer Zustand zu den 25 % schlechtesten in Deutschland gehört) steigt der Tilgungszuschuss um 10 %.
Abwicklung BEG WG und BEG NWG
Antragsberechtigt für eine BEG-Förderung sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) in förderfähige Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden.
Um einen Antrag auf den Kredit 261 oder 263 zu stellen, benötigt der potenzielle Darlehensnehmer ein Gutachten eines ausgewiesenen Energieeffizienz-Experten. Energieeffizienz-Experten für Wohn- und Nichtwohngebäude finden Sie in diesem Portal. Der Experte erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (Wohngebäude) oder die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (Nichtwohngebäude) sowie die „Bestätigung nach Durchführung“ (Wohngebäude) oder die „gewerbliche Bestätigung nach Durchführung“ (Nichtwohngebäude). Darüber versichert sich die KfW, dass die angestrebten Maßnahmen adäquat geplant und durchgeführt wurden. Ohne die (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung schreibt die KfW keinen Tilgungszuschuss gut. Beim Kauf eines sanierten Hauses liefert der Bauträger die Bestätigung.
Den Antrag für einen BEG-Kredit stellt der Investor nicht bei der KfW selbst, sondern bei einem Finanzierungspartner (Geschäftsbank). Der Finanzierungspartner wendet sich anschließend mit dem vollständig ausgefüllten Antrag an die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Allerdings darf der Investor Liefer- und Leistungsverträge des Sanierungs- oder Kaufvorhabens erst schließen, wenn der Antrag gestellt wurde.
Kredite im Programm 261 haben eine maximale Laufzeit von 30 Jahren und eine Zinsbindung von 10 Jahren. Darlehen im Programm 263 müssen spätestens nach 36 Monaten zurückgezahlt sein.
Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) – Zuschuss
Einzelmaßnahmen, die das energetische Niveau eines Gebäudes verbessern, lassen sich ebenfalls über die BEG bezuschussen. Für ein Gebäude dürfen Förderanträge für verschiedene Einzelmaßnahmen gestellt werden. Förderfähig sind:
Maßnahmen an der Gebäudehülle (Grundfördersatz 15 %)
- Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und -toren
- Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Anlagentechnik außer Heizung (Grundfördersatz 15 %)
- Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung beziehungsweise zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes
Heizungstechnik (Grundfördersatz 30 %)
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Anschluss an ein Wärmenetz
Maßnahmen zur Verbesserung der Anlageneffizienz (Grundfördersatz 15 %)
Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen (Grundfördersatz 50 %)
Für einige der BEG-Einzelmaßnahmen ist es ebenfalls notwendig, einen Energieeffizienz-Experten hinzuzuziehen. Der Experte erstellt eine technische Projektbeschreibung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass eine Förderung für die entsprechende Einzelmaßnahme ausbezahlt wird. Ist die Maßnahme abgeschlossen, kümmert sich der Experte um den technischen Projektnachweis. Dieser Nachweis bestätig, dass das Vorhaben alle Anforderungen des Förderprogramms erfüllt hat.
Zuschüsse für Einzelmaßnahmen lassen sich online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Vor der Antragstellung gilt es Angebote von Fachunternehmen, welche die geplanten Maßnahmen durchführen, einzuholen. Je nach Art der Maßnahme muss entweder ein Energieeffizienz-Experte oder das ausführende Fachunternehmen eine technische Projektbeschreibung erstellen. Ist der Antrag gestellt, kann das beauftragte Fachunternehmen die Maßnahmen umsetzen. Solange der Zuwendungsbescheid jedoch aussteht, erfolgt der Maßnahmenbeginn auf eigenes Risiko. Denn, ein Anrecht auf eine BEG-Förderung besteht nicht. Sind die Maßnahmen abgeschlossen, reicht der Antragsteller den Verwendungsnachweis ein und bestätigt damit, dass das Vorhaben alle Anforderungen des Förderprogramms erfüllt hat. Wird der Verwendungsnachweis durch das BAFA positiv bewertet, veranlasst das Amt die Auszahlung des Zuschusses.
Planen Sie die Sanierung oder den Kauf eines frisch sanierten Wohn- oder Nichtwohngebäudes oder wollen Bestandsimmobilien über Einzelmaßnahmen energetisch aufwerten? Dann helfen wir Ihnen gerne bei der Bewertung Ihres Vorhabens, der Beantragung von Krediten und Zuschüssen sowie Abwicklung der Auszahlung. Teil unseres Netzwerks ist außerdem ein Planungs- und Architekturbüro, welches bei der Planung der Maßnahmen unterstützen kann. Diese Planungskosten lassen sich mit bis zu 50 % bezuschussen.