Förder-Bar-Blog

BMWK fördert deutsche PV-Industrie
Am 20. Juni 2023 zitierte die Tagesschau den Geschäftsführer des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) Carsten Körnig mit: „Wenn wir in Europa mithalten wollen, brauchen wir jetzt einen energie- und industriepolitischen Doppelwumms.“ Und damit hat Herr Körnig nicht unrecht. Eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) verglich unterschiedliche Ausbauszenarien für PV-Anlagen in Deutschland. Laut dem EEG 2023 sollen bis 2030 215 GW PV-Leistung in der Bundesrepublik verbaut sein. Momentan liegen wir bei 66,5 GW. Bedenkt man noch, dass zwischen den Jahren 2013 und 2018 im Mittel nur etwa 1,9 GW PV-Leistung pro Jahr installiert wurden, erscheint die Forderung nach dem PV-Doppelwumms nur allzu nachvollziehbar.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geht mit einem möglichen Förderprogramm in die richtige Richtung. Noch ist es lediglich ein Interessensbekundungsverfahren. Sollte das Interesse in der deutschen Industrie jedoch groß genug sein, kann aus der geplanten Förderung schnell eine verfügbare Förderung werden. Das BMWK möchte das Förderprogramm auf dem TCTF-Rahmen der Europäischen Kommission aufbauen. Mit diesem Temporary Crisis and Transition Framework gibt die Europäische Kommission den einzelnen Mitgliedsstaaten mehr Freiheiten, Schlüsselbranchen und -technologien zu fördern, um die negativen Konsequenzen der russischen Invasion der Ukraine abzufedern und den Übergang zu einer klimaneutralen Wertschöpfung zu erleichtern.
Skizzeneinreichung zur Interessensbekundung bis zum 15. August 2023
Bis zum 15. August 2023 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihr Interesse an der Förderung über eine Projektskizze zu bekunden. Dabei sind sowohl Einzel- als auch Verbundprojekte möglich. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die geplanten Investitionen entweder gänzlich in einem C-Fördergebiet in Deutschland liegen. (siehe GRW-Fördergebietskarte) Oder, dass die Investitionen in mindestens drei EWR-Staaten angesiedelt sind. Der Großteil des Investitionsvolumens muss dabei zwei in ausgewiesenen Fördergebieten liegen. Der Hauptteil dieser Investitionen soll möglichst auf ein A-Fördergebiet entfallen.
Ziel des Aufrufs ist es, eine Gesamtproduktionskapazität von etwa 10 GW pro Jahr aufzubauen. Die Projekte sollen möglichst die gesamte Wertschöpfungskette PV abbilden: von der Gewinnung, Verarbeitung und dem Recycling der notwendigen Rohstoffe über den Aufbau von Schlüsselkompetenzen um die Fertigung von PV-Modulen bis zur eigentlichen Fertigung der PV-Module.
Folgende Kriterien muss ein Projekt ebenso erfüllen:
- Aufbau einer möglichst geschlossenen Wertschöpfungskette (Silizium bis PV-Module), möglichst einschließlich erforderlicher Produktionsanlagen/Maschinen
- Resilienz und Diversifizierung in der Wertschöpfungskette–Energiebedarf je produzierter Einheit (z. B. Ingot, Wafer, Modul) (Energieeffizienz)–CO2-Fußabdruck je produzierter Einheit
- Nachweis über den CO2-Fußabdruck und Energieaufwand bei Zulieferkomponenten
- Nachweis über Einhaltung der ESG-Standards und das Nichtvorhandensein von Zwangs-/Kinderarbeit bei Zulieferkomponenten
- Modulwirkungsgrad: > 24 %
- Degradation < 0,2 % p. a. (ab 1 Jahr nach Montage)
- Kein Einsatz von Lötprozessen bei der PV-Modulherstellung
- Recyclingfähigkeit der PV-Module (Deklaration der „Inhaltsstoffe“), Design für Recycling, Deklaration der Inhaltsstoffe, Angaben zu Rücknahmesystem
- Nachweis eines gesamten CO2-Fußabdrucks < 18 g CO2/kWh (lebensdauerbezogen)
- Materialeinsatz je produzierter Einheit (Ressourceneffizienz); Vermeidung der Nutzung kritischer Rohstoffe
- Garantie von mindestens 25 Jahren auf die Module
- Verwendung von antimon-freiem Solarglas
- Nachweis zur Reduzierung der Nutzung von Blei/Wismut, Ziel: möglichst Bleifreiheit, kein Austausch durch Wismut der herzustellenden PV-Module/-Komponenten
- Keine Verwendung/Erzeugung von Stickoxiden bei der PV-Zellherstellung
- Keine Verwendung von PFAS-Chemikalien
Die eingereichten Projektskizzen werden vom BMWK oder einem durch das Ministerium noch zu bestimmenden Projektträger geprüft. Anschließend erhalten die Antragssteller Informationen zum weiteren Vorgehen.
Planen Sie in die Fertigung von Solaranlagen in Deutschland zu investieren und möchten nichtrückzahlbare Zuschüsse in Ihre Projektfinanzierung integrieren. Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir geleiten Sie durch den Förderdschungel.
