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BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien: Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft
Die Corona-Pandemie und der russische Angriff auf die Ukraine führten in ganz Europa zu wirtschaftlichen Herausforderungen. Um diesem gesamteuropäischen Problem förderpolitisch Herr zu werden, verabschiedete die EU-Kommission den Temporary Crisis and Transition Framework (TCF). Diese Rahmenvereinbarung gibt EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, bestimmte Technologiefelder und Wirtschaftszweige in besonderem Maß zu fördern. Die EU-Staaten können dadurch beispielsweise Investitionsprojekte jenseits der 100 Mio. EUR fördern, ohne eine Einzelnotifizierung bei der Europäischen Union beantragen zu müssen. Auch die maximalen Fördersummen wurden gegenüber den Grenzwerten der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) angehoben.
Die deutsche Wirtschaft plagt aktuell unter anderem der immens gestiegene Strompreis. Ein Ausweg aus dieser Lage kann ein schneller und flächendeckender Ausbau erneuerbarer Energien sein. Hohe Anforderungen an Nachhaltigkeit und Effizienz treiben ebenfalls die Preise in der Bundesrepublik. Auch hier ist ein möglicher Ausweg die konsequente Weiterentwicklung und Skalierung von Transformationstechnologien, mit deren Hilfe sich die Klimaziele realistischer erreichen lassen. Deswegen nutzte die Bundesregierung den TCTF-Rahmen, um eine eigene Förderrichtline für Transformationstechnologien aufzustellen: Die BKR-Richtlinie Transformationstechnologien.
Förderung von Technologien für eine klimaneutrale Wirtschaft
Die am 19. Juli von der EU-Kommission ratifizierte Richtlinie ermöglicht Förderungen in folgenden Bereichen:
- (i) Herstellung von für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft benötigter Ausrüstung: Dies gilt für Batterien, Solarpaneele, Windturbinen, Wärmepumpen, Elektrolyseure und Ausrüstung für die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 (CCUS).
- (ii) Herstellung von Schlüsselkomponenten, die als direkter Input für die Herstellung der zuvor genannten Ausrüstung konzipiert wurden und primär als solcher verwendet werden.
- (iii) Herstellung oder Rückgewinnung kritischer Rohstoffe, die für die Herstellung der in den Ziffern i und ii genannten Ausrüstung und Schlüsselkomponenten benötigt werden.
Besonders interessant an der BKR-Richtlinie ist, dass sich damit Investitionen auf dem gesamten Bundesgebiet fördern lassen. Ob eine Region im GRW-Koordinierungsrahmen als Fördergebiet ausgewiesen ist oder nicht wirkt sich lediglich auf die maximal auszahlbare Fördersumme aus. Außerdem können nach der Richtlinie sowohl KMU als auch große Unternehmen Anträge stellen.
Bis zu 200 Mio. EUR Zuschüsse
Investitionsprojekte, die nicht in GRW-Fördergebieten angesiedelt sind, lassen sich mit einer Quote von 15 % der zuwendungsfähigen Kosten fördern. Die maximale Fördersumme liegt bei 150 Mio. EUR. Projekte, welche in GRW-C-Fördergebieten liegen, können mit einer Quote von 20 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden. Die maximale Zuschusssumme liegt dann bei 200 Mio. EUR. Anträge können bis zum 31. Dezember 2025 gestellt werden.
Das Budget für die Richtlinie liegt bis 2025 im mittleren einstelligen Milliardenbereich. Bei den sehr hohen maximalen Zuschusssummen kann der Eindruck entstehen, dass das Budget fast etwas niedrig angesetzt wurde. Allerdings sollte man bedenken, dass nur wenige Antragsteller die vollen Zuschusssummen abrufen werden. Denn, dafür müssten sich die Investitionskosten in einem Projekt auf 1 Mrd. EUR belaufen. Vorhaben zum Aufbau von beispielsweise Batteriefabriken zeigen zwar, dass diese Summe nicht utopisch ist, der Regel entspricht sie jedoch auch nicht.
Bundesländer setzen Richtlinie um
Außerdem obliegt die Umsetzung der Richtlinie den Bundesländern. 150, respektive 200 Mio. EUR entsprechen lediglich den Summen, die sie für Förderungen unter der Richtlinie maximal pro Vorhaben ausschütten können. Die Länder dürfen ihre maximale Förderintensität auch weit unter diesen Werten ansetzen. Diesen Weg gehen vermutlich die meisten Länder. Schließlich sind deren Haushalte aktuell häufig bereits stark belastet. Für die wenigsten Länder ist es einfach möglich Zuschüsse im dreistelligen Millionenbereich für Einzelprojekte auszuschütten: Auch wenn sie zur Kofinanzierung der Projekte auf Mittel der EU-Strukturfonds zurückgreifen können.
Trotzdem ist die Richtlinie zu Transformationstechnologien ein interessantes Förderinstrument für alle Unternehmen, die sowieso Investitionen in die genannten Technologiefelder planen und diese durch Subventionen unterstützen möchten. Gehört Ihr Unternehmen in diese Kategorie? Dann kontaktieren Sie uns gerne für eine Analyse der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und einer Betreuung entlang des Antragsprozesses. Wir geleiten Sie durch den Förderdschungel.