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Bayerischer Transformationsfonds: Dekarbonisierung und Digitalisierung für den Freistaat
Am 21.05.2025 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) die Richtlinie zum Bayerischen Transformationsfonds veröffentlicht. Das von der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung (BayTFS) verwaltete und mit 350 Mio. Euro ausgestatte Förderpaket soll sowohl Forschung als auch Investitionen in Transformationstechnologien in Bayern anregen.
Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP+) als Basis der Forschungsförderung
Im Bereich Forschung baut der Transformationsfonds auf der bestehenden Technologieförderung des Freistaats im Programm BayTP+ auf. Inhaltlich geht es dabei um die Entwicklung technologisch neuer Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen. Ein Produkt, Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung werden dann als neu eingestuft, wenn es sie im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht am Markt gibt.
Erweitert wird der Anwendungsbereich des Fonds um den Bereich Prozess- und Organisationsinnovationen. Darunter fallen Vorhaben zur Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens oder zur Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens.
Neu ist außerdem, dass im Themenbereich der bayerischen Technologieförderung (BayTP+) auch Großunternehmen gleichberechtigt zu KMU antragsberechtigt sind. Bei Prozess- und Organisationsinnovationen sind Großunternehmen prinzipiell ebenfalls antragsberechtigt, allerdings nur im Rahmen von Kooperationsprojekten mit KMU. KMU selbst sind immer antragsberechtigt.
Investitionsförderung für die Kreislaufwirtschaft
Neben dem Bereich Innovation beinhaltet die Richtlinie zum Transformationsfonds zudem Möglichkeiten zur Investitionsförderung. Diese sind auf den Bereich Chemisches Recycling von Kunststoffen beschränkt. Förderfähig sind Investitionen in Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling von Kunststoffabfällen sowie sonstige innovative Recycling-Anlagen mit erheblichem Klimaschutzeffekt, die zum Schließen von Kohlenstoff-Kreisläufen beitragen. Anlagen zum Recycling nicht kohlenstoffhaltiger Rohstoffe wie Glas, Metall oder mineralische Baustoffe sind von einer Förderung ausgeschlossen. Antragsberechtigt sind sowohl KMU als auch Großunternehmen.
Die Projektträgerschaft für den Transformationsfonds liegt bei Bayern Innovativ. Die abschließende Förderentscheidung für ein Vorhaben liegt bei der Bayerischen Transformations- und Forschungsstiftung. Die Stiftung verwaltet außerdem die von der Bayerischen Staatsregierung im Transformationsfonds bereitgestellten Finanzmittel.
Die Richtlinie des Bayerischen Transformationsfonds gilt ab dem 21.05.2025. Förderprojekte können ab diesem Zeitpunkt beantragt und beschieden werden.
