Förder-Bar-Blog

Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument der Bundesregierung
Jeder Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuer- und Körperschaftssteuergesetzes hat einen Anspruch auf die steuerliche Forschungszulage. Es gibt keine thematischen, unternehmensgrößenspezifischen oder branchenzugehörigkeitsspezifischen Vorgaben. Das Antragsverfahren für die Gewährung der Forschungszulage ist zweistufig. Zunächst ist eine Bescheinigung für das FuE-Vorhaben zu beantragen. Dabei prüft die Bescheinigungsstelle die inhaltlichen Voraussetzungen und den FuE-Charakter des Vorhabens. Mit einer positiven Bescheinigung kann anschließend ein Antrag auf Forschungszulage beim zuständigen Finanzamt gestellt werden.
Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden. Informationen zum Antragsverfahren, Handreichungen sowie das offizielle Antragsformular werden auf der Website der BSFZ zur Verfügung gestellt: www.bescheinigung-forschungszulage.de
Neben den klassischen F&E-Projektförderungen des Bundes und der Länder, analysiert CMP mittels der neuen Forschungszulage für seine Mandanten zusätzliche Förderpotenziale. Dazu zählen die Prüfung möglicher Kombinationen weiterer Förderprogramme mit der Forschungszulage, um den optimalen Fördermix für das jeweilige Unternehmen individuell erstellen zu können.

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