Unternehmen in Schwierigkeiten

Insbesondere bei Bürgschaften und Haftungsfreistellungen für bestehende Unternehmen ist für eine Förderentscheidung von Bedeutung, ob es sich um ein gesundes Unternehmen oder um ein Unternehmen in Schwierigkeiten nach Definition der Europäischen Union handelt. Ein Unternehmen ist nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. C 244 vom 01.10.2004, Seite 2 ff.) als in Schwierigkeiten befindlich anzusehen, wenn es nicht in der Lage ist, mit eigenen finanziellen Mitteln oder Fremdmitteln, die ihm von seinen Eigentümern/Anteilseignern oder Gläubigern zur Verfügung gestellt werden, Verluste aufzufangen, die das Unternehmen auf kurze oder mittlere Sicht so gut wie sicher in den wirtschaftlichen Untergang treiben werden, wenn der Staat nicht eingreift.

Zuletzt aktualisiert am 2018-09-10 von CC Daniel Reißner.

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