Subventionswert

Vorteil, den ein Unternehmen aus einer Beihilfe (Förderung) zieht. Bei Zuschüssen stellt die Höhe des Zuschusses den Beihilfewert dar. Bei zinsverbilligten Darlehen wird der Beihilfewert als Zinsvorteil festgelegt, der sich aus der Differenz zwischen Effektivzinssatz des Förderdarlehens und einem Normalzinssatz (sog. Referenzzinssatz) finanzmathematisch errechnet. Der Referenzzinssatz wird durch die EU-Kommission nach einem speziellen Verfahren ermittelt.

Zuletzt aktualisiert am 2018-09-10 von CC Daniel Reißner.

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