Sicherheiten (bankübliche)

Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind z. B. Grundschulden, Sicherungsübereignung von Maschinen, Forderungen, Bürgschaften z. B. von Bürgschaftsbanken, Kreditgarantie-Gemeinschaften, Privatpersonen, Privates Vermögen.

Zuletzt aktualisiert am 2019-01-31 von CC Daniel Reißner.

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