Nachrangdarlehen

Nachrangdarlehen zeichnen sich dadurch aus, dass der Darlehensgeber im Rang hinter die Forderungen aller übrigen Fremdkapitalgeber zurücktritt und die Darlehen somit eine eigenkapitalnahe Funktion haben. Nachrangdarlehen werden nicht dinglich (werthaltig) besichert. Die persönliche Haftung des Darlehensnehmers bleibt davon jedoch unberührt. Nachrangdarlehen bündeln damit die Vorteile von Fremd- und Eigenkapital, verbessern auf diese Weise die Bonität eines Unternehmens und erleichtern ihm den Zugang zu weiteren Finanzierungsmitteln.

Zuletzt aktualisiert am 2019-01-31 von CC Daniel Reißner.

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