Allgemeine Gruppenfreistellungs­verordnung

Ziele: Vereinfachung der Beihilfevorschriften und gezieltere Nutzung staatlicher Beihilfen zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung. Automatische Genehmigung von 26 Arten von Beihilfen und dadurch beschleunigte Beihilfenvergabe in den Mitgliedstaaten.

Zuletzt aktualisiert am 2019-02-21 von CC Administrator.

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