Forschungszulage

Steuerförderung nach dem Forschungszulagengesetz (FZulG)

Bei der Forschungszulage (FZul) handelt es sich um eine steuerliche Forschungsförderung. Sowohl interne Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten (FuE) als auch Auftragsforschung können gemäß dem Forschungszulagengesetz gefördert werden. Die Forschungszulage ist die einzige Förderung in Deutschland, die rückwirkend für ein Projekt beantragt werden kann. Außerdem ist sie die einzige Fördermöglichkeit für reine Auftragsforschung. Unternehmen, egal welcher Branche, können Kosten für Forschung und Entwicklung somit fördern lassen und steuerlich absetzen.

Angerechnet wird die Forschungszulage direkt auf die Steuerlast und reduziert somit direkt Ihre Steuerlast. Verbunden mit den hohen Förderquoten (25 % für Personalkosten, 15 % Auftragsforschungen) handelt es sich bei der Forschungszulage um eine äußerst interessante und lukrative Ergänzung der deutschen Fördermittellandschaft.

CMP begleitet Sie in diesem Zusammenhang kompetent durch den gesamten Fördermittelprozess. Von der Überprüfung auf Förderfähigkeit über die Erstellung aller relevanten Unterlagen bis zum Erhalt der Bescheinigung. Im Anschluss kann die Bescheinigung in Ihrer Steuererklärung angesetzt werden und somit direkt Ihre Steuerlast senken.

Konditionen der Forschungszulage

  • 25 % Ihrer projektspezifischen Personalkosten
  • 15 % auf Auftragsforschungen
  • 10,00 EUR je Arbeitsstunde als Eigenleistung von Einzelunternehmern (25 % von 40,00 EUR je förderfähiger Arbeitsstunde)

Die Forschungszulage wird direkt mit Ihrer Steuerlast verrechnet.

Antragsverfahren der Forschungszulage

Die Forschungszulage wird nach Projektstart beantragt und sieht gemäß dem
Forschungszulagengesetz (FZulG) eine vorgelagerte Prüfung auf Förderfähigkeit bei der jeweiligen Bescheinigungsstelle vor.

In diesem Schritt muss das Vorhaben kurz und prägnant beschrieben werden, sodass die bewilligende Stelle Ihr Vorhaben als förderfähig einstufen kann.
Sofern die Bescheinigungsstelle Ihr Vorhaben als förderwürdig im Sinne des FZulG einstuft, erhalten Sie eine Bescheinigung zur Anrechnung der Forschungszulage auf Ihre Steuerlast.

Diese muss in einem zweiten Schritt beim Finanzamt eingereicht werden, sodass die FZul mit Ihrer Steuerlast verrechnet werden kann.

Der Antrag auf Bescheinigung bedeutet allerdings auch, dass die Bescheinigungsstelle Ihren Antrag ablehnen kann.
Sollte Ihr Antrag auf Forschungszulage abgelehnt werden, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Förderung.
Profitieren Sie deshalb von unserem Know-how. CMP optimiert Ihre Antragsunterlagen und steigert signifikant Ihre Chancen auf Förderung gemäß dem FZulG.

CMP: Ihr Partner mit Durchblick im Forschungszulagengesetz

CMP berät seit über 20 Jahren Firmen jeder Größenordnung bei der Erlangung von Fördermitteln. Als Fördermittelberatung verfügt CMP somit neben einem umfangreichen Wissen in der Förderwelt und exzellenten Kontakten in den bewilligenden Stellen auch über eine gut sortierte Datenbank an Förderprogrammen.

Im ersten Schritt überprüft CMP, ob die Forschungszulage für Sie und Ihr Projekt überhaupt das richtige Programm ist. Unter Umständen gibt es lukrativere Formen öffentlicher Fördermittel, bei denen Sie eine Direktzahlung von 50 % Ihrer Kosten (einschließlich Material & AfA) erhalten.

Sollte sich im gemeinsamen Konsens die Forschungszulage nach dem FZulG als das optimale Programm herausstellen, begleitet CMP Sie beim weiteren Prozess. Neben einer administrativen Prüfung auf Förderfähigkeit unterstützt CMP Sie auch bei der Erstellung der technischen Antragsunterlagen. Dank unserer langjährigen Erfahrung kennt CMP die Voraussetzungen und bürokratischen Spezifika genau und steigert somit Ihre Chancen auf Förderung.

Forschungszulage & weitere Fördermöglichkeiten

Eine Förderung gemäß Forschungszulagengesetz kann unter Umständen mit anderen öffentlichen Förderungen kombiniert werden. CMP berät und begleitet Unternehmen bei der Wahl und Beantragung folgender Fördermittelarten:

Forschungszulage

Zuschüsse für Unternehmen

Förderdarlehen

Haftungsfreistellungen & Bürgschaften für Unternehmen

Unternehmensbeteiligungen

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass die Firma CMP Financial Engineers GmbH & Co. KG weder eine Steuerberatung noch eine Rechtsberatung durchführt.