Fördermittelsteckbriefe
Zuschüsse für Innovationen im Mobilitätssektor
Mit dem Förderprogramm „Neue Fahrzeuge und Systemtechnologien“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Erhöhung der Innovationskraft von Unternehmen in Deutschland, zum Ressourcen- und Klimaschutz sowie zur industriellen Normung und Standardisierung. Thematisch ist das Programm in die drei Programmsäulen: Automatisiertes Fahren, Innovative Fahrzeuge und Systemtechnologien unterteilt. Folgende Unterpunkte werden in den Programmsäulen zusammengefasst:
Automatisiertes Fahren
- Innovative Sensor- und Aktoriksysteme für einen höheren Automatisierungsgrad
- Hochgenaue Lokalisierung und Abbildung in einer digitalen und mehrstufigen Karte
- Schnelle, sichere und zuverlässige kooperative Fahrzeugkommunikation
- Neuartige Verfahren zur Datenfusion und -verarbeitung
- Mensch-Maschine-Interaktion (bspw. Fahrerzustandserkennung)
- Angepasste Testverfahren und Validierung der automatisierten Funktionen
- Spezifische Lösungen für automatisierte Fahrfunktionen im Elektrofahrzeug
Innovative Fahrzeuge
- Fahrzeugkonzepte und -technologien (bspw. Effizienzsteigerung durch Leichtbau, optimierte aerodynamische Eigenschaften sowie reduzierte Reibungswiderstände im kompletten Antriebsstrang)
- Innovative Antriebstechnik (bspw. Maßnahmen zur Reduzierung der Reibungsverluste, Maßnahmen und Ansätze zur Nutzung der Abwärme)
Systemtechnologien
- Wertschöpfung und digitale Transformation (Optimierung und die Ableitung neuer, innovativer Prozesse und Anwendungen in der Fahrzeugtechnik)
- Mobilität und Verkehr (Wandel der Industrie vom Hersteller zum Mobilitätsanbieter) Auch regional fokussierte systemische Ansätze in ausgewählten Erprobungs- und Laborräumen sind hier denkbar.
- Produktion und Logistik (Umsetzung innovativer Lösungen für nachhaltige Lieferketten, intelligente Logistik und Kreislaufwirtschaft beschleunigen. Neuartige Technologien, wie Internet of Things, Blockchain und Predictive Analysis)
Antragstellung und Fördersatz
Antragsberechtigt im Programm sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Deutschland sowie wissenschaftliche Einrichtungen (Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen). Alle Vorhaben müssen als Verbundprojekte mit mindestens zwei Partner beantragt werden. Projektskizzen lassen sich jederzeit beim zuständigen Projektträger einreichen. Stichtage für die Bewertung der eingereichten Projekte sind der 31. März, 30. Juni, 30. September und der 31. Dezember. Der maximale Fördersatz beläuft sich auf 50 % der förderfähigen Kosten.