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Forschungszulage: Erweiterungen über das Wachstumschancengesetz verabschiedet
Nach langem Hin und Her war es am 22.03.2024 so weit, der Bundesrat stimmte dem Wachstumschancengesetz zu. Damit steht der Verabschiedung des Gesetzes nichts mehr im Weg. Der nun vom Bundesrat ratifizierte Entwurf beinhaltet zwar nicht alle Steuererleichterungen, die ursprünglich vorgesehen waren. Trotzdem soll das Maßnahmenpaket einen Umfang von über 3 Mrd. Euro aufweisen.
Aus fördertechnischer Sicht sind vor allem die geplanten Erweiterungen der Forschungszulage interessant. Bis auf eine Kleinigkeit haben es alle Erweiterungen in den finalen Gesetzestext geschafft. Lediglich die Bemessungsgrundlage wird nicht auf 12, sondern auf 10 Mio. Euro angehoben. Alle weiteren Änderungen finden Sie in diesem Beitrag. Das angepasste Forschungszulagengesetz gilt ab dem Tag nach der Verkündung des Wachstumschancengesetz.