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Corona Soforthilfe
Niemals in der Geschichte der öffentlichen Fördermittel war es für kleine Unternehmen so einfach, an Zuschüsse des Bundes und der Länder heranzukommen. Dabei erhalten Selbständige, Kleinunternehmen und mittelständische Unternehmen bis zu 30.000 € als direkte Zuschüsse, um Liquiditätsengpässe, die aufgrund der Corona-Krise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geführt haben (Quelle: Bayerische Staatsregierung), zu überbrücken.

Wir bitten Sie, bei der Beantragung dieser Zuschüsse auf den offiziellen Seiten Ihres Regierungsbezirkes die Bedingungen zur Inanspruchnahme der Zahlungen zu lesen. Mit der Unterschrift Ihres Antrages bestätigen Sie diese Bedingungen und es ist ein Einfaches für jedes Finanzamt, die tatsächliche Situation Ihres Unternehmens am Ende des Jahres anhand der eingereichten Steuererklärung 2020 zu prüfen. Halten Sie Rücksprache dazu mit Ihrem Steuerberater und vermeiden Sie unnötigen Ärger hinsichtlich §264 StGB. Apropos: Diese Zuschüsse müssen versteuert werden (Quelle: Bundesfinanzministerium März 2020)
Gönnen Sie die Zuschüssen denen, die sie wirklich benötigen! Danke